Frankreich setzt die Impfpflicht durch
Die Impfpflicht in Frankreich ist verfassungsgemäß. Das haben Frankreichs Verfassungsweise am Freitag entschieden, nachdem ein impfkritisches Elternpaar bis vors Verfassungsgericht gezogen war. Die Eltern wollten ihre beiden Kinder nicht gegen Diphterie, Tetanus und Kinderlähmung impfen lassen, wie es in Frankreich vorgeschrieben ist. Jetzt droht ihnen bis zu zwei Jahre Haft und 30.000 Euro Geldstrafe. Der Verfassungsrat in Paris bestätigte, dass eine Strafe dann im Einklang mit der Verfassung steht, wenn Eltern die Gesundheit und Sicherheit ihrer minderjährigen Kinder gefährden. Die Eltern hatten mit schädlichen Nebenwirkungen argumentiert, die von Verstärkerstoffen wie Aluminiumverbindungen oder Quecksilber ausgingen. Damit sahen sie ihr verfassungsgemäß verankertes „Recht auf Gesundheit“ verletzt.
Frankreichs Verfassungsweise sehen den Schutz der Öffentlichen Gesundheit im Vordergrund
Doch die Verfassungsweisen, die nicht unbedingt Richter sein müssen, ließen sich auf die altbekannten Argumente von Impfgegner um Nebenwirkungen nicht ein. Vielmehr rückten sie die Kompetenzen der Regierung in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Es sei das gute Recht des Parlaments eine Impfpolitik festzulegen, um die Gesundheit "der Einzelnen und der Gemeinschaft" zu schützen. Zudem stehe jede Impfpflicht unter der Einschränkung, dass sie nicht gegen anerkannte medizinische Kontraindikationen verstoßen dürfe. Wenn also jemand aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, greift auch in Frankreich die Impfpflicht nicht.
Impfpflicht: In Deutschland wird noch gestritten
In Deutschland wird unterdessen über die Impfpflicht weiter gestritten. Viele Experten halten sie hierzulande nicht für durchsetzbar und die Diskussion darum für überflüssig. „Statt über eine Impfpflicht zu diskutieren sollte man lieber beispielsweise den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit mehr Ressourcen und Kompetenzen ausstatten“, sagt der Kinderarzt und Infektiologe Professor Reinhard Berner vom Universitätsklinikum Dresden. „Aber dafür fehlt das Geld bzw. die Bereitschaft, Geld auszugeben.“
Anlass für die Diskussion um die Impfpflicht in Deutschland ist der aktuelle Masern-Ausbruch in Berlin. Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales wurden seit Oktober über 850 Masernfälle erfasst. Seit der Meldepflicht von Masern im Jahr 2001 wurden noch nie so viele Masernerkrankungen in einem so kurzen Zeitraum registriert.
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