(Fast) alle Diabetes-Patienten dürfen Auto fahren
Fast alle Diabetes-Patienten können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Bus-, Last- oder Taxi-Fahrer. Das ist die zentrale Aussage der jetzt veröffentlichten S2-e-Leitlinie "Diabetes und Straßenverkehr". Sie bewertet auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes und enthält klare Empfehlungen für Patienten, Ärzte, Diabetesberater, Psychologen, Behörden und Versicherungsfachleute.
Bislang gab es keine anerkannten medizinischen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. "Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal", erläutert Rechtsanwalt Oliver Ebert, Koordinator und Mitautor der Leitlinie, zugleich Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
(Fast) alle Diabetes-Patienten dürfen Auto fahren
In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen, fast sechs Millionen Diabetespatienten in Deutschland besitzen einen Führerschein. Bislang wurde oft die Ansicht vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht als Bus- oder Lkw-Fahrer arbeiten, oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar. Die Leitlinie sagt: (Fast) alle Diabetespatienten dürfen Auto fahren.
„Die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes ist nur unwesentlich erhöht“, berichtet Prof. Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm und ebenfalls Koordinator und Mitautor der Leitlinie. Ein hoher HbA1c-Wert an sich sei kein Grund für ein Fahrverbot, eine Insulintherapie auch nicht. Ein Arzt, der sich an Empfehlungen hält, müsse keine Haftung befürchten, betont Ebert. Zugleich könnten Ärzte ein ‚ärztliches Fahrverbot‘ aussprechen und Verhaltensvorgaben machen, wenn dies angezeigt sei.
Zwei Gründe sprechen gegen eine Fahrerlaubnis
Patienten wiederum können gegen anderslautende Gutachten vorgehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abwenden. "Das ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und sichert berufliche Existenzen", betont Prof. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG. Auch die Gutachter profitieren. „Ihnen sind klare Kriterien an die Hand gegeben“, so Gallwitz.
Es gibt aber doch zwei wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren: Das ist eine unbehandelte Schlaf-Apnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. "Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren", berichtet Holl. Die Leitlinie zeigt Möglichkeiten auf, die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern und die Fahrtauglichkeit so wiederzuerlangen - durch eine Medikamenten-Umstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion.
Fahruntauglichkeit kann auch vorübergehend sein
"Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate etwa in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben", sagt Holl. Eine vorübergehende Fahruntauglichkeit liegt bei schweren Stoffwechselentgleisungen, in der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen vor. Sie gilt, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist.
Die S2-e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ wurde auf Initiative der DDG mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden auf der Grundlage sämtlich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz erstellt. Sie gilt bis zum 30. November 2022 und ist im Internet veröffentlicht unter tinyurl.com/y8uefqqx.
Foto: juephrafoto/fotolia.com