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EU schränkt Tattoo-Farben ein

Mittwoch, 12. Januar 2022 – Autor:
In Tattoo-Studios dürfen seit dem 4. Januar nicht mehr alle Farben angeboten werden. Grund ist eine Änderung der EU-Chemikalienverordnung, mit der bedenkliche Chemikalien aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Ein Hautarzt hält den Schritt für längst überfällig.
Die EU-Chemikalienverordnung sieht nun Unbedenklichkeitsnachweise für Tattoofarben vor

Die EU-Chemikalienverordnung sieht nun Unbedenklichkeitsnachweise für Tattoofarben vor – Foto: © Adobe Stock/pavelgulea

Hersteller von Kosmetikartikeln müssen nachweisen, dass ihre Produkte unbedenklich und sicher  sind. Hersteller von Tätowierungsfarben nicht. Absurd, wenn man bedenkt, dass Tattoos für immer in der Haut verbeiben. Nun hat die Europäische Union dieses Manko korrigiert: Durch die Änderung der Chemikalienverordnung REACH zieht die EU de facto zwei Drittel der in den Tattoo-Studios bisher gebräuchlichen Tattoo-Farben aus dem Verkehr. Denn ungefähr für so viele Farben liegen keine klinischen Untersuchungen, also Unbedenklichkeitsnachweise vor.

Neue Chemikalienverordnung gilt  seit dem 4. Januar 2022

Hinzukommt, dass Hersteller von Tattoofarben bisher nicht einmal die Inhaltsstoffe deklarieren mussten. Auch das ändert sich jetzt mit der Novelle der EU-Chemikalienverordnung. Wer auf dem europäischen Markt Tattoo-Farben verkaufen will, muss jetzt sicherstellen, dass die Farben entsprechend überprüfte und registrierte Inhaltsstoffe enthalten. Dazu müssen die Hersteller einen Unbedenklichkeitsnachweis, der der EU-Chemikalienverordnung entspricht, erbringen.

Prof. Randolf Brehler hält den Schritt der EU für längst überfällig. Die Kosmetikverordnung sei schon seit langer Zeit strenger gewesen als die Tätowierverordnung, „und das kann man nicht wirklich verstehen“, sagt der Allergologe vom Universitätsklinikum Münster.

Das Problem bei Tattoofarben sei, dass Bestandteile allergische Reaktionen auslösen könnten. Aber auch toxische und auch krebserregende Eigenschaften seien denkbar. „Denn die Inhaltsstoffe der Farben verbleiben ja nicht nur in der Haut, sondern wandern über Blut und Lymphe auch in die Lymphknoten und andere Organe“, erläutert Brehler. „Hier wünscht man sich deshalb grundsätzlich den Nachweis einer Unbedenklichkeit solcher Farben. Da bessert jetzt die REACH-Verordnung nach.“

Rote Pigmente lösen häufig allergische Reaktionen aus

Dass Tätowierungen generell gesundheitsschädlich sind, will der Mediziner nicht unterschreiben. „Als Maxime gilt aber, dass die Unbedenklichkeit eben erwiesen sein muss.“ Allerdings würden auf rote Farben am häufigsten allergische Reaktionen und entzündliche Veränderungen der Haut auftreten. „Aber wir wissen nicht wirklich, was konkret die Allergie auslöst“. Es könnten Pigmente sein, andere Inhaltsstoffe oder Nickelverbindungen oder Konservierungsstoffe, von denen man definitiv wisse, dass sie häufig Allergien auslösen. „Solche Konservierungsstoffe waren früher auch in Kosmetikprodukten enthalten, aus denen sie durch die geltende Kosmetikverordnung mit gutem Grund inzwischen verbannt wurden“, sagt Brehler.

Der Allergologe wünscht sich deshalb, dass diejenigen, die tätowiert werden, genaue Informationen darüber bekommen, welche Farben verwendet wurden und idealerweise auch, was darin ist. Dann wisse man nämlich zumindest, auf was die Betroffenen tatsächlich allergisch sind.

Doch viele Behandlungsmöglichkeiten gebe es nicht – außer einer Entfernung chirurgisch oder per Laser. „Aber auch da würden wir gerne wissen: Was ist das für eine Farbe und was entsteht aus den Farbpigmenten, wenn sie zerstört werden? Es ist nicht ganz auszuschließen, dass dadurch für die Gesundheit noch problematischere Substanzen entstehen.“

Schwarz, Grau oder Weiß sind die Tattoofarben ohne Pigmente. Diese Farben werden weiterhin in Tattoo-Studios zu haben sein. Die Untersuchung und Registrierung neuer Farben wird sicherlich ein längerer Prozess.

Hauptkategorie: Medizin
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