Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2015 bei 0,9 Prozent festgelegt
Zum 1. Januar 2015 tritt die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kraft. Damit entfällt der Arbeitnehmeranteil von 0,9 Prozent am allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen von derzeit 15,5 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz wird auf 14,6 Prozent gesenkt. Dafür erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit individuelle, einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben.
Die durchschnittliche Höhe dieser Zusatzbeiträge hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun auf 0,9 Prozent festgelegt. Grundlage sind die Berechnungen des GKV-Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt (BVA). In diesem Gremium sind Experten der Krankenkassen, des BVA und des Ministeriums vertreten. Sie schätzen jeweils im Frühjahr und im Herbst, wie sich Ausgaben und Einnahmen der GKV weiter entwickeln werden.
Experten prognostizieren elf Milliarden Euro Defizit
In seiner Herbst-Prognose für das Jahr 2015 rechnet der Schätzerkreis mit Einnahmen von 198,3 Milliarden Euro und Ausgaben von 209,5 Milliarden Euro. Aus der Differenz von rund elf Milliarden Euro hat das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitrag errechnet. Die Finanzreserven der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds fließen in diese Rechnung nicht ein. Die Kassenreserven beziffert das Ministerium auf derzeit rund 16 Milliarden Euro. Diese Mittel stehen den Kassen laut BMG zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung.
Das Ministerium zeigt sich überzeugt, dass gesetzlich Versicherte sich im nächsten Jahr auf Beitragsstabilität verlassen können. Immerhin haben laut BMG bereits jetzt rund 20 Krankenkassen öffentlich angekündigt, dass sie ihren Zusatzbeitragssatz unter 0,9 Prozent absenken. Mehrere Millionen GKV-Mitglieder werden dann im Vergleich zu heute weniger zahlen. Doch bei vielen Krankenkassen stehen die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen noch aus.
Zusatzbeitrag: Krankenkassen müssen Mitglieder informieren
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) forderte die Kassen auf, ihre Spielräume zur Beitragsgestaltung zu nutzen. „Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen“, so Gröhe. Die GKV-Finanzreform ermögliche den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig steigere sie die Transparenz für die Versicherten, so der Minister weiter. Er verwies darauf, dass Krankenkassen ab 2015 ihre Mitglieder über die Möglichkeit informieren müssen, in eine günstigere Kasse zu wechseln, wenn sie einen Zusatzbeitrag erheben, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt. „Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten“, so Gröhe.
Umfassende Informationspflichten kommen den Krankenkassen durch die GKV-Finanzreform zum Jahreswechsel auch noch in anderen Fällen zu. Wenn sie erstmals einen Zusatzbeitrag erheben oder den Zusatzbeitrag erhöhen, müssen sie ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinweisen. Dieses Schreiben muss auch auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen verweisen.
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