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Digitale Krankschreibung startet am 1. Oktober

Freitag, 1. Oktober 2021 – Autor:
Ab dem 1. Oktober gibt es die digitale Krankschreibung. Der Arzt übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die Kasse. Den Arbeitgeber müssen Patienten nach wie vor selbst informieren.
Die digitale Krankschreibung geht jetzt direkt an die Krankenkasse

– Foto: Adobe Stock/mpix-foto

Ab dem 1. Oktober gibt es die digitale Krankschreibung. Der Arzt übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die Kasse. Da aber noch nicht alle Praxen über die nötige Technik verfügen, kann es bis Ende 2021 dauern, bis das bei allen Niedergelassenen möglich ist.

Richtig viel hat der Patient noch nicht davon, er erhält die Krankschreibung als Ausdruck und schickt ein Blatt selbst an den Arbeitgeber. Damit soll ab dem 1. Juli 2022 Schluss sein. Dann leiten die Krankenkassen die eAU an die Arbeitgeber weiter.

Privatversicherte bekommen weiter Papier-Ausdruck

Die Ärzte sind aber weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt, heißt es weiter in einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Bei Privatversicherten kommt bis auf Weiteres das Papier-Verfahren zum Einsatz, sie erhalten Ausdrucke für Krankenkasse, Arbeitgeber und sich selbst.

Elektronische Patientenakte ab 2022 erweitert

Weitere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen werden derzeit erprobt oder sind schon gestartet. Jeder Kassenpatient kann sich seit Januar 2021 eine Elektronische Patientenakte (ePA) anlegen. Auf die sollten mittlerweile allen Praxen Zugriff haben, um sie auszulesen oder etwas einzutragen. Sie wird vom Patienten selbst verwaltet, der sie über eine App seiner jeweiligen Krankenkasse befüllt. Er entscheidet, was er für wen freischaltet und was nicht.

Enthalten können sein Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationsplan, Notfalldatensatz. Ab Januar 2022 können auch Impfpass, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft und zahnärztliches Bonusheft hochgeladen werden.

eRezept ist ab 2022 für Ärzte und Patienten verbindlich

Getestet wird derzeit das eRezept, das ab dem 1. Januar 2022 alle Ärzte und Patienten nutzen sollen. Es gilt für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Der Patient kann das eRezept über eine Rezept-App auf dem Handy auslesen.

Wer keine solche App hat bekommt einen Papierausdruck. Auch für andere Verordnungen bleiben zunächst die dafür vorgesehenen Papiermuster bestehen, so für die Verordnung von Betäubungsmitteln, Hilfsmitteln und nicht veschreibungspflichtigen Medikamenten.

Medikationsplan auf der Gesundheitskarte gespeichert

Auf einen Medikationsplan auf Papier hat jeder Patient Ansruch, der mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnimmt oder anwendet. Er kann mittlereile auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden und ist so als elektronsicher Medikationsplan (eMP) verfügbar.

Ärzte, die die Medikation koordinieren, legen den eMP an und aktualisieren ihn. Mitbehandelnde Fachärzte und Apotheken müssen den Plan anpassen, sobald sie die Medikation ändern oder ausreichend Kenntnis über eine Änderung haben.

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