DAK fordert Neuordnung des Wettbewerbs
Seit gut 25 Jahren wird vor allem vom Gesetzgeber versucht, den Wettbewerb im Gesundheitssystem in Fahrt zu bringen. Doch bislang sind die Ergebnisse eher mau. Echter Wettbewerb findet momentan nur auf dem Preissektor statt. Diejenige Kasse, die die geringsten Beiträge verlangt, hat die besten Chancen, neue Mitglieder zu gewinnen. Was an Leistungen geboten wird, vor allem an neuen Behandlungskonzepten, spielt so gut wie keine Rolle bei der Wahl der Krankenkasse.
Grund dafür ist, dass gut 80 Prozent der Versicherten nicht so krank sind, dass sie sich wirklich dafür interessieren, was die eine oder andere Krankenkasse ihnen an Leistungen bieten kann. Und diejenigen, die richtig krank sind, haben meist kein Interesse daran, ihre Krankenkasse zu wechseln.
Finanzieller Anreiz fehlt
Innovative Versorgungsformen anzubieten, lohnt sich für die meisten Kassen also nicht. Hinzu kommt, dass auch finanzielle Anreize fehlen, Entwicklungen voranzutreiben. Die Kosten für neue Versorgungsangebote amortisieren sich erst nach Jahren. Vorschubfinanzierungen konterkarieren aber wieder den vom Bundesversicherungsamt überwachten Grundsatz der Beitragssatzstabilität.
Wie können also innovative Versorgungsformen auf den Markt gebracht werden, wie kann also der Wettlauf um das beste Behandlungskonzept unter den Kassen angestoßen werden? Um hier neue Ideen zu finden, hat die DAK das Institut für Gesundheit und Sozialforschung (IGES) beauftragt, bisherige Schwachstellen zu analysieren und Reformoptionen aufzuzeigen.
Eigenes Budget für Entwicklungen
Das Ergebnis: Die Kassen sollten ein eigenes Budget für Forschung und Entwicklung bekommen, um Innovationen auf den Weg zu bringen. Die Höhe des Budgets könnte etwa 0,5 Prozent des gesamten Beitragsaufkommens umfassen, das sind derzeit gut 920 Millionen Euro. Finanziert wird der Geldtopf dadurch, dass die Zuweisungen, welche die Kassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, reduziert werden. Jede Kasse bekäme dann morbiditätsorientiert Forschungs- und Entwicklungsmittel zugewiesen.
Das IGES schlägt zudem vor, dass Krankenkassen – anders als bisher – von ihnen entwickelte neue Versorgungsformen durch unabhängige Stellen evaluieren müssen. Die Ergebnisse seien zudem zu veröffentlichen. Werden die Gelder nicht wie zuvor mitgeteilt verwendet, können sie verfallen. Langfristiges Ziel ist es, dass erprobte und nachweislich vorteilhafte Versorgungsformen in die Regelversorgung übernommen werden.
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