COVID-19 als Berufskrankheit: Fallzahl steigt sprunghaft an

Angehörige sozialer Berufe stecken sich häufiger mit dem Coronavirus an als der Durchschnitt der Erwerbstätigen. Mit Abstand auf Platz eins: Pflegepersonal und Kita-Beschäftigte. – Foto: AdobeStock/Svitlana
47.578 Verdachtsanzeigen für COVID-19 als Berufskrankheiten sind im Januar und Februar 2021 bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung eingegangen. Das sind in nur zwei Monaten anderthalb mal so viele wie im gesamten Vorjahr, in dem es 30.329 Verdachtsanzeigen gab. „Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft", sagt Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
COVID-19: Gut 42.000 Fälle als Berufskrankheit anerkannt
„Verdachtsanzeigen“ sind dabei zu unterscheiden von den nach erfolgter Prüfung anerkannten Fällen als Berufskrankheit. Im Zeitraum vom Beginn der Pandemie zu Jahresbeginn 2020 bis Ende Februar 2021 wurden in der Summe 49.295 Fälle angezeigt, 42.753 davon wurden als Berufskrankheit anerkannt. Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie auf die Unfallkassen. Der Grund dafür ist: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit jedoch auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.
Nicht-medizinische Berufe: COVID-19 ist „Arbeitsunfall“
Ist eine Infektion im beruflichen Kontext mit dem Coronavirus außerhalb medizinischer Tätigkeitsbereiche erfolgt, kann auf Grundlage aktueller Erkenntnisse über die Verbreitung des Coronavirus eine Erkrankung auch einen „Arbeitsunfall“ darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger COVID-19 auch als Arbeitsunfall anerkennen – oder bei Schülern als „Schulunfall“. Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.
Bei Schülern ist COVID-19 ein „Schulunfall“
Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.
Berufskrankheit: Was die BG in diesen Fällen zahlt
Ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kann auch eine Rente gezahlt werden. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Pflegeberufe: Doppelt so viele Krankschreibungen
Angehörige sozialer Berufe sind nach einer Statistik der Techniker Krankenkasse besonders gefährdet, sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus anzustecken. So waren Pflegekräfte und Kita-Beschäftigte 2020 deutlich häufiger wegen COVID-19 krankgeschrieben als der Durchschnitt der Berufstätigen. Während pro 100.000 Erwerbstätigen insgesamt knapp 500 aufgrund einer Corona-Infektion krankgeschrieben wurden, waren es beim Personal der ambulanten und stationären Altenpflege mit gut 1.200 mehr als doppelt so viele. Danach kommen Kita-Beschäftigte, gefolgt von Krankenschwestern und -pflegern. Zu weiteren besonders betroffenen Berufsgruppen gehören Ergo- und Physiotherapeuten, medizinische Fachangestellte sowie Sonderpädagogen und Ärzte.