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Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich

Donnerstag, 19. März 2020 – Autor:
Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten jetzt unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wurden die Begrenzungsregelungen aufgehoben.
Videosprechstunde

Ärzte und Psychotherapeuten können jetzt unbegrenzt Videosprechstunden anbieten – Foto: ©agenturfotografin - stock.adobe.com

Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten jetzt unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben der Kassenärztliche Bundesverband (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) die Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. 

Normalerweise dürfen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, ist auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.

Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich

Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, dass Patienten nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufsuchen. Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. Angesichts des Coronavirus sind Videosprechstunden unbegrenzt möglich.

Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreibt das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Vereinbarung vor. 

Regelung gilt vorerst für das zweite Quartal

Die Begrenzungsregelungen wurden zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden spätestens zum 31. Mai prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das laufende erste Quartal erfolgt keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird. Die Videosprechstunde können alle Arztgruppen einsetzen - ausgenommen sind nur Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. 

Praxen müssen einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen und sich bei diesem registrieren. Die KBV hält eine entsprechende Liste bereit. Praxen benötigen:  Internetanbindung mit den für Praxen empfohlenen Firewall-Einstellungen, Bildschirm (Monitor/Display), Kamera, Mikrofon, Lautsprecher. Patienten benötigen: Internetanbindung, PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.

Foto: Adobe Stock/agenturfotografin

Hauptkategorie: Corona
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