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Contergangeschädigte danken der Politik für Finanzhilfe

Dienstag, 14. Mai 2013 – Autor:
Mehr als 50 Jahre nach dem Contergan-Skandal hat eine Studie der Universität Heidelberg die Versorgungsdefizite von Contergangeschädigten ans Tageslicht gebracht. Dank einer Gesetzesänderung steht den Betroffenen nun deutlich mehr finanzielle Unterstützung zu.
Contergangeschädigte danken der Politik für Finanzhilfe

Conterganstudie: die schlimmsten Befürchtungen übertroffen

Am 25. April 2013 war das Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes im Bundestag einstimmig angenommen worden. So etwas ist selten, aber beim Thema Contergan wollte kein Bundestagsabgeordneter kneifen. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem eine erhebliche Erhöhung der monatlichen Zahlungen vor. Für die rund 2.700 in Deutschland lebenden contergangeschädigten Menschen stellt der Bund 120 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bereit. Mit 90 Millionen Euro werden die monatlichen Renten der Betroffenen, rückwirkend zum 1. Januar 2013, von bislang maximal 1.152 auf maximal 6.912 Euro angehoben. Weitere 30 Millionen fließen in einen Hilfsfonds, aus dem Heil- und Hilfsmittel wie bestimmte Rollstühle oder Schmerztherapien bezahlt werden, sofern die Kosten dafür keine andere Stelle übernimmt.

Conterganstudie: 50jährige leben in Körpern von 80jährigen

„Der Bundesverband möchte dies zum Anlass nehmen, sich bei den beteiligten Parlamentariern, aber auch bei den Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums ganz herzlich zu bedanken“, heißt es in einem gestern veröffentlichten Schreiben des Bundesverbandes Contergangeschädigter e. V. „Die Politiker konnten zwar nicht dafür sorgen, dass sich unsere körperlichen Einschränkungen verbessern, haben aber durch ihre Initiative erreicht, dass wir durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfestellungen künftig ein selbstbestimmteres Leben führen können.“

Mit der Gesetzesänderung geht für die Contergangeschädigten ein politischer Prozess in die nächste Runde, der bereits vor über fünf Jahren begonnen hatte. Im Jahr 2008 hatte der Deutsche Bundestag unter dem Eindruck des ARD-Zweiteilers: "Contergan – Eine einzige Tablette" und der anschließenden öffentlichen Anhörung der Geschädigten einen Entschließungsantrag verabschiedet. Darin war die Vergabe eines Forschungsauftrags beschlossen worden, um endlich die Bedarfe und die Versorgungsdefizite der Contergangeschädigten auf wissenschaftlicher Basis belegen zu können. Daraufhin hatte das Institut für Gerontologie an der Universität Heidelberg eine Studie zur Situation Contergangeschädigter erstellt. Der Bundesverband Contergangeschädigter hatte die Forschung während ihrer zweijährigen Laufzeit kontinuierlich begleitet.

Der Bundesverband Contergangeschädigter will prüfen, ob die Erhöhungen in allen Fällen ausreichend sind

Zur körperlichen Situation der Contergangeschädigten heißt es in der Heidelberger Studie zum Beispiel: Die heute über 50jährigen Betroffenen leben in Körpern von 80jährigen. Bei Assistenz und Pflege brechen die wichtigsten Helfergruppen etwa die Eltern und die Kinder weg. Auch die Beleuchtung der wirtschaftlichen Situation von Contergangeschädigten zeigt ein dramatisches Bild. Laut Heidelberger Studie liegt die Erwerbsminderungsrate deutlich über der des Bevölkerungsdurchschnitts und wird in absehbarer Zeit rasant steigen. Deutliche Erwerbseinbußen und verminderte Rentenanwartschaften sind die Folge. PKW und häusliches Umfeld bedürfen erheblicher kostenintensiver Umbaumaßnahmen und im medizinischen Bereich bleiben 68,2 Prozent der Kosten ungedeckt.

„Ohne die Heidelberger Studie wäre es nicht zu den jetzt erreichten Leistungsverbesserungen für uns Betroffene gekommen“, sagt die Sprecherin des Bundesverband Contergangeschädigter Margit Hudelmaier. „Es ist der Druck dieser unabweisbaren und gesicherten Faktenlage, die seit Anfang des Jahres erhebliche Schwingungen in den politischen Bereich gebracht hat.“ Trotz der längst überfälligen Gesetzesänderung seien noch nicht alle Punkte geklärt, etwa die Frage, ob die jetzt beschlossenen gesetzlichen Regelungen insbesondere bei den kostenintensiven Themen Pflege und Assistenz ausreichten. Der Bundesverband werde die Umsetzung des neuen Gesetzes genau beobachten und gegebenenfalls Änderungsbedarf anmelden, kündigte Hudelmaier an. Derzeit überwiege jedoch die Freude an der Tatsache, „dass die neuen Regelungen geeignet sind, die Situation der Contergangeschädigten in ganz erheblichem Umfang zu verbessern.“

© Dan Race - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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