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Charité will Streik von Arbeitsgericht verbieten lassen

Donnerstag, 18. Juni 2015 – Autor:
Durch den für Montag angekündigten Streik sieht die Charité die Sicherheit ihrer Patienten massiv gefährdet. Nun zieht das Universitätsklinikum vors Arbeitsgericht. Eine einstweilige Verfügung soll den Streik in letzter Minute verhindern.
Charité kann verdi-Forderungen nicht erfüllen: Ein gesamtgesellschaftliches Problem wird auf dem Rücken der Patienten ausgetragen

Charité kann verdi-Forderungen nicht erfüllen: Ein gesamtgesellschaftliches Problem wird auf dem Rücken der Patienten ausgetragen

Der für Montag geplante unbefristete Streik des Pflegepersonals an Europas größtem Universitätsklinikum könnte noch ins Wasser fallen. Die Charité hat am Mittwoch angekündigt, eine einstweilige Verfügung beim Berliner Arbeitsgericht zu beantragen. Das Ausmaß des breit angelegten Streiks sei unverhältnismäßig und gefährde die Sicherheit der Patienten in Berlin, begründete das Universitätsklinikum den juristischen Schritt. Laut ver.di-Ankündigung sollen allein 113 Intensivbetten sowie rund 800 Betten in allen Fachbereichen geschlossen werden. Dies entspricht fast einem Drittel aller Charité-Betten. Dieses Ausmaß an Bettenschließungen könne nicht von anderen Berliner Krankenhäusern ausgeglichen werden, teilte die Charité-Leitung mit.

Vom Streik sind fast 1.000 Betten in allen Fachbereichen betroffen

„Die erhebliche Gefährdung der Patientensicherheit, die nach Tarifrecht bestehende Friedenspflicht und der Versuch, ein gesamtgesellschaftliches Thema auf dem Rücken der Charité, ihrer Patienten und Mitarbeiter zu lösen, sind die Gründe, warum wir uns an das Gericht gewandt haben“, sagte Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité am Mittwoch vor Journalisten.

Einhäupl zufolge gilt für ver.di eine Friedenspflicht, da der Tarifvertrag an der Charité noch bis Ende 2016 laufe. Zudem könne die Forderung nach einer Mindestbesetzung in der Pflege nicht per Tarifvertrag geregelt werden. Verdi fordert im Kern mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Käme die Charité den Forderungen nach, würde das 600 zusätzliche Stellen im Pflegebereich und Kosten von bis zu 36 Millionen Euro bedeuten. „Dies ist im derzeitigen Finanzierungssystem für die Charité nicht bezahlbar und kann nur mit den Krankenkassen gelöst werden“, erklärte Einhäupl.

Charité rechnet mit erheblichen Einschränkungen für Patienten

Noch ist nicht klar, ob das Berliner Arbeitsgericht den Streik verhindern wird. Möglich ist auch, dass der Streik nur eingeschränkt wird. Schlimmstenfalls bleibt es bei einem unbefristeten Streik. Sollte es zu dem Arbeitskampf kommen, müssen geplante Operationen und Untersuchungen nach Angaben Klinikums abgesagt werden. Pro Streikwoche betreffe dies rund 1.000 Operationen. Notfall-Eingriffe soll es aber weiter geben.

„Die Patientinnen und Patienten müssen bedauerlicherweise mit erheblichen Einschränkungen rechnen“, erklärte Prof. Dr. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité. Die Charité hat derweil eine Hotline eingerichtet. Patienten können sich ab Montag unter der Telefonnummer (030)450 550 500 erkundigen, ob ihre Behandlung abgesagt werden muss.

Im April hatte es an der Charité bereits Warnstreiks an der Charité gegeben, Hunderte Mitarbeiter legten die Arbeit nieder. Rund 400 Operationen mussten abgesagt werden.

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik
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