BZgA schaltet Hotline zum Thema Konversionsbehandlung
Sogenannte Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Weil derartige Eingriffe die psychische Gesundheit gefährden können, sind sie Deutschland seit dem Jahr 2020 für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten.
Die Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und über die Gefahren von Konversionsbehandlungen gehört zum Auftrag der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN. Die Initiative betreibt bereits ein Onlineberatungsangebot.
Telefonische Beratung ab dem 17. Mai
Nun wird das Angebot um eine telefonische Beratung ergänzt, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mitteilt. Die Hotline startet am 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – IDAHOBIT. Ab diesem Datum ist das BZgA-Beratungsteam telefonisch unter der Telefonnummer 0221 8992 876 Montag bis Donnerstag von 12 bis 16 Uhr erreichbar.
Das Beratungsangebot richtet sich laut BZgA an Gefährdete und Betroffene von Konversionsbehandlungen. Auch Angehörige, Menschen des persönlichen Umfeldes, Lehrende und Erziehende sowie weitere Fachkräfte könnten sich beraten lassen. Die Berater beantworten zum Beispiel, woran man eine Konversionsbehandlung erkennen kann oder wie man sich davor schützen kann. Sie beraten auch zur rechtlichen Situation.
Auch online gibt es Beratung und Information
Online berät LIEBESLEBEN seit Jahresbeginn zu Fragen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zum Schutz vor Konversionsbehandlungen unter www.liebesleben.de/fuer-alle/online-beratung/. Das Beratungsangebot ist kostenlos und anonym und soll künftig auch mehrsprachig erfolgen.
IDAHOBIT ist ein jährlicher Aktionstag, der auf Vorurteile und Diskriminierungen aufmerksam macht, die Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität erfahren.