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Bundestag beschließt über Medikamentenstudien an Demenzkranken

Freitag, 11. November 2016 – Autor: Angela Mißlbeck
Der Bundestag hat in dieser Woche eine Reihe von Neuregelungen für das Gesundheitswesen beschlossen. Die Krankenkassen bekommen mehr Geld für die Flüchtlingsversorgung. Gleichzeitig wird die Finanzierung von psychiatrischen Kliniken neu geregelt. Auch für die umstrittenen Arzneitests an Demenzkranken hat das Parlament Regelungen getroffen.
Gesundheitsgesetzgebung über Medikamente, Psychiatrie und Finanzen

Nach Aufklärung und Einwilligung erlaubt: Arzneitests an Demenzkranken

Die arzneimittelrechtlichen Änderungen betreffen vor allem die Vorgaben für klinische Studien. „Zudem ermöglichen wir es, dass Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung schriftlich erklären können, dass sie z.B. bei einer fortgeschrittenen Demenz zur Teilnahme an gruppennützigen klinischen Prüfungen bereit sind. Solche klinischen Prüfungen sind erforderlich, um etwa die Behandlung von Demenzkranken weiter zu verbessern. Hierbei stehen der Wille und der Schutz des Einzelnen zu jedem Zeitpunkt an erster Stelle“, erläuterte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Grundsätzlich bleibt klinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten jedoch verboten. Damit ist die deutsche Gesetzgebung laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) enger als die europäischen Rahmenvorgaben.

Personalstandards für stationäre Psychiatrie geplant

Ebenfalls in dieser Woche hat der Bundestag das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen. Zentrales Ziel ist es, die Versorgung psychisch kranker Menschen optimieren. Dazu wurden in erster Linie neue Regeln für die Finanzierung von psychiatrischen Kliniken festgelegt. Auf das anfangs angestrebte einheitliche Preisniveau aller Kliniken wird jedoch verzichtet. Stattdessen werden Krankenkassen und Kliniken weiterhin individuelle Budgets verhandeln. So sollen regionale oder strukturelle Besonderheiten berücksichtigt werden.

Zugleich sieht das Gesetz vor, dass verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken eingeführt werden. Mit den Detailregelungen ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen beauftragt.

„Seelisch kranke Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Mit Mindestpersonalvorgaben stärken wir daher auch die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige Behandlungen“, so Gröhe (CDU). Zur Verbesserung der Versorgung ist zudem vorgesehen, dass Patienten eine psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung erhalten können.

1,5 Milliarden Euro für Mehrausgaben der Krankenkassen

Das PsychVVG verschafft zudem den Krankenkassen eine Finanzspritze von 1,5 Milliarden Euro. Das Geld kommt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds – also aus Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Milliarde Euro sind für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen vorgesehen. Die restlichen 500 Millionen Euro sollen in den Aufbau der Telematikinfrastruktur der Kassen fließen. Auch für das Jahr 2017 sieht das Gesetz vor, dass 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve in die Einnahmen des Gesundheitsfonds fließen.

Foto: nmann77 - fotolila.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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