Bundesgesundheitsministerium setzt auf sektorübergreifende Versorgung
„Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden. Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen“, kündigte Gröhe am Montag in Berlin an. Er will damit das Gesundheitswesen vor allem besser auf die umfassenden Behandlungsbedürfnisse von älteren, chronisch und mehrfach kranken Patienten ausrichten.
Gröhe verspricht sich aber auch einen positiven Nebeneffekt davon: „Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden“, so der Minister weiter.
1,2 Milliarden Euro für neue Versorgungsmodelle
Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Dafür stehen pro Jahr 300 Millionen Euro im Innovationsfonds zur Verfügung. Über die Mittelvergabe entscheidet der Innovationsausschuss beim Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der heute gegründete Expertenbeirat wird ihn dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen.
Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen, das im Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Er zielt darauf ab, die Krankenversorgung weiterzuentwickeln. Vorgesehen ist, dass gezielt Projekte gefördert werden, die unmittelbar umsetzbar sind und einen Nutzen für den Patienten bringen. Insbesondere Projekte mit Aussicht auf dauerhafte Aufnahme in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung sollen unterstützt werden.
Zehn Experten bereiten Förderentscheidungen vor
Als Vorsitzender des Expertenbeirates wurde Professor Dr. Holger Pfaff, Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft der Humanwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät der Universität Köln, gewählt. Das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt Professor Dr. Marie-Luise Dierks, die an der Medizinischen Hochschule Hannover den Bereich Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung vertritt und die Patientenuniversität leitet.
Dem Beirat gehören acht weitere Experten an. Darunter befinden sich neben zahlreichen Universitätsprofessoren aus den Bereichen der Medizin Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung auch ein Klinikgeschäftsführer und ein ehemaliger Krankenkassen-Chef.
Die Berufung der Expertinnen und Experten durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgte auf der Basis eines Vorschlagsverfahrens, an dem maßgebliche Akteure des Gesundheitswesens und Wissenschaftsverbände beteiligt waren.
Der Expertenbeirat hat vor allem die Aufgaben, Empfehlungen zur Förderentscheidung und zum Inhalt der Förderbekanntmachungen auf der Grundlage von Entwürfen der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses zu erarbeiten und Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung vorzunehmen. Die Empfehlungen des Expertenbeirates hat der Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen. Weicht er vom Votum des Gremiums ab, muss er das schriftlich begründen.
Foto: Steffen Kugler