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Bündnis will eine Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in diesem Jahr

Montag, 7. April 2014 – Autor: Michael Schulz
Das Bündnis für gute Pflege will einen Start der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in diesem Jahr und richtet sich mit einem Warnruf an die Bundesregierung.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Wer gilt zukünftig als pflegebedürftig? – Foto: Robert Kneschke - Fotolia

„Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Einführung des dringend notwendigen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in diesem Jahr verbindlich zu starten", heißt es in einem Appell des Bündnisses an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Unterzeichnet haben diesen die 23 Verbände von Selbsthilfeorganisationen, Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie weitere Unterstützer, die dem Bündnis für gute Pflege angehören.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll nicht mehr der zeitliche Aufwand für einzelne, vorwiegend auf körperliche Beeinträchtigungen bezogene Maßnahmen Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit sein, sondern der Grad der Selbständigkeit des Menschen. Bislang haben sich auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums zwei Expertengruppen zur Überprüfung (2006 bis 2009) und zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (2011 bis 2013) befasst. Deren Vorschläge umzusetzen, fordert das Bündnis für gute Pflege.

Im Appell üben die Unterzeichner "scharfe Kritik" an dem von der Koalition vereinbarten Zeitplan für die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes: „Der von der Bundesregierung angekündigte Zeitplan sowie die angekündigten Elemente einer Pflegereform lassen befürchten, dass die Bundesregierung die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit weiter aufschieben will".

„Die Akteure müssen in der Lage sein, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch umgesetzt werden kann und kein Chaos anrichtet“

In Berlin hat jetzt die Tagung des Bündnisses für gute Pflege „100 Tage nach der Wahl – Zeit für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ stattgefunden. Dabei sagte der Bevollmächtigte für Pflege, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird ohne Wenn und Aber umgesetzt“. „Politisch ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schnell umsetzbar“, betont Laumann, „aber die Akteure im System müssen in der Lage sein, dass der neue Begriff tatsächlich umgesetzt werden kann und kein Chaos anrichtet“. So müssen u. a. seine Auswirkungen untersucht, die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult und die neuen Vergütungen der Pflegeeinrichtungen verhandelt werden.

„Ende 2016 wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt sein“ – Erprobungsphase startet jetzt

Für Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/ Die Grünen) wird „es Zeit, dass wir in die Umsetzungsphase des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes gehen“. Zugleich warnt sie vor allzu großen Hoffnungen. Der neue Begriff wird nicht „alles gut machen, was derzeit nicht funktioniert“. Scharfenberg erwartet jedoch ein „Erdbeben für die Sozialgesetze“ und ein völliges Umdenken sowie neue strukturelle Anforderungen in der Pflege – weg von der Defizitorientierung und hin zur Teilhabe.

„Ende 2016 wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt sein“, ist sich der Pflegepolitische Sprecher der CDU/ CSU, Erwin Rüddel, sicher: „Andernfalls haben wir unseren guten Namen in Sachen Pflege verloren“.

Die Erprobungsphase zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und GKV-Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer am 8. April 2014 gestartet. In der Erprobungsphase soll das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in zahlreichen Pflegeeinrichtungen auf seine Praxistauglichkeit getestet werden.

Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Hauptkategorien: Berlin , Demografischer Wandel , Pflege

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