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Blaupause für die Pflegereform

Freitag, 28. Juni 2013 – Autor: Stefan Lummer
Der Expertenbeirat hat dem Bundesgesundheitsminister den Bericht zur Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgelegt: Empfehlungen für die Grundzüge und den Zeitplan einer Pflegereform. Doch wie viel Geld das kosten soll, dazu hat sich der Minister nicht positioniert.

Pflegebedürftigkeitsbegriff: Grundlage für den Systemwechsel in der Pflege

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren sollen die knappen Ressourcen in der Sozialen Pflegeversicherung gerechter verteilen und sowohl somatische als auch kognitive Beeinträchtigungen angemessen berücksichtigen. Konkret sollen die immer zahlreicheren Menschen mit Demenz mehr Geld aus den Pflegekassen bekommen.

Abschaffung der drei Pflegestufen

Der Beirat empfiehlt die Schaffung eines neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit, der fünf Pflegegrade anstelle der bisherigen drei Pflegestufen umfasst. Er verzichtet jedoch auf die Festlegung von Leistungshöhen bei den neuen Pflegegraden und lässt damit eine Kernfage offen. Damit umschiffen die Autoren die fehlende politische Vorgabe, in welchem Umfang zusätzliche Mittel für die Pflege ausgegeben werden sollen. Beiratsmitglieder hatten im Vorfeld kritisiert, dass beim Teilleistungssystem Soziale Pflegeversicherung die Frage danach, wie viel ausgegeben werden darf, keine fachliche, sondern eine politische Frage sei. Insbesondere wegen des Fehlens eines solchen Finanzrahmens hatte der Vorsitzende des alten Beirats, Dr. Jürgen Gohde, im Herbst 2011 erklärt, dass er für eine Neuauflage nicht mehr zur Verfügung stehe.

Streit um Mehrkosten

Die Vorsitzenden des Pflegebeirats der Regierung, Klaus-Dieter Voß und Wolfgang Zöller, bestätigten bei der Übergabe des Berichts, notwendige Mehrausgaben  von zwei Milliarden Euro. SPD-Gesundheitsexperte Prof. Karl Lauterbach rechnet dagegen mit 5 Millarden Euro.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verwies darauf, dass nun eine fachlich fundierte Grundlage für einen Systemwechsel in der Pflege vorliege und bezog sich ausdrücklich auf eine „Roadmap“, in der die Autoren skizzieren, dass ab Inkrafttreten des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs das neue Leistungsrecht erst nach mindestes 18 Monaten angewendet werden könne.

Der Beirat geht davon aus, dass bei Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zusätzlich rund 200.000 Menschen, die bisher keine Leistungen erhalten haben, dem Pflegegrad 1 zugeordnet werden. Derzeit erhalten rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung. Verschlechterungen gegenüber dem Status Quo solle es nicht geben, fordert der Bericht. Für alle jetzt Pflegebedürftigen müsse ein „Bestandsschutz“ gelten. Zudem spricht sich der Beirat für die Beauftragung weiterer empirischer Studien aus, um häusliche Bedarfe in der Pflege zu ermitteln.

Foto: BMG/ Dedeke

Hauptkategorien: Demografischer Wandel , Pflege

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