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Studie von IMS Health und Pro Generika:
Biosimilars stehen hoch im Kurs

Biosimilars - eine neue Ära in der Arzneimittelversorgung?
Auswertungen des Marktforschungsinstituts IMS HEALTH haben ergeben, dass 8 der Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel patentgeschützte Biopharmazeutika sind. Biopharmazeutika, so schreibt der Verein Pro Generika e.V., haben einen hohen Stellenwert in der Behandlung von Krankheiten wie Krebs, Rheuma und Schuppenflechte. Es sind hochwirksame, aber auch sehr hochpreisige Arzneimittel. Bis 2020 werden voraussichtlich 7 dieser 8 Biopharmazeutika ihren Patentschutz in Europa verlieren, heißt es in der Studie.
Das Verfahren zur Zulassung von Biosimilars ist komplizierter – und dauert wesentlich länger
Dies sei die Voraussetzung dafür, dass die Nachfolgepräparate - sogenannte Biosimilars – in Europa auf den Markt gebracht werden dürfen. Bevor Biosimilars eine Marktzulassung erhalten, müssen sie das strenge europäische Zulassungsverfahren bei der EMA durchlaufen, bei dem sie ihre Gleichwertigkeit mit dem Referenz-Biopharmazeutikum nachweisen. Im Vergleich zu den sonstigen Generika gestaltet sich der Weg bis zur Zulassung also wesentlich komplizierter – und ist auch teurer. Der Markteintritt von Biosimilars hat aber positive Effekte für die Patienten und für die Krankenkassen: Trotz ihres hohen Zulassungs- und Produktionsaufwands sind Biosimilars regelmäßig deutlich preiswerter als ihre Referenzarzneimittel.
Biosimilars entlasten die angespannten Finanzen der Krankenkassen
„Das entlastet einerseits die Krankenkassen, andererseits eröffnet dies aber auch die Möglichkeit, mehr Patienten zu geringeren Kosten mit hochwirksamen Arzneimitteln zu behandeln und in Folge die Patientenversorgung zu verbessern“, so Pro Generika. Dies seien genug gute Gründe, den Biosimilars jetzt den Weg zu bereiten. Als probates Mittel, die Versorgung mit Biosimilars zu verbessern, hätten sich Verordnungsquoten für Biosimilars auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen bewährt. Sachsen, Bremen und Westfalen-Lippe gingen hier mit gutem Beispiel voran. Dort seien Verordnungsquoten derart ausgestaltet, dass die Therapiefreiheit des Arztes stets gewährleistet bleibt, während gleichzeitig die begrenzten finanziellen Mittel für die bestmögliche Arzneimitteltherapie eingesetzt werden. Zudem sei vereinbart worden, dass bisher unbehandelte Patienten neu auf Biosimilars eingestellt werden. Diesen Weg müsse man konsequent weiter gehen, fordert der Verein.
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