Billig-Implantate könnten für Frauen teuer werden
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät mittlerweile allen betroffenen Frauen, sich PIP- beziehungsweise Rofil-Brustimplantate entfernen zu lassen. Doch wer übernimmt die Kosten für diesen Eingriff? Die Verbraucherzentralen raten den betroffenen Frauen, sich vor der Entfernung der Implantate mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und eine Kostenzusage einzufordern. Doch wenn nicht gerade eine medizinische Indikation vorliegt - wie etwa der Brustaufbau im Rahmen einer Brustkrebs-Behandlung - dürfte dies schwierig werden.
Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vertreten die Auffassung, dass sich Frauen an den Kosten beteiligen müssen, wenn das das fehlerhafte Implantat bei einer Schönheitsoperation verwendet wurde. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch Vertreter der zuständigen Fachgesellschaften berufen sich dabei auf das Sozialgesetz. Dort heisst es, dass die Kosten für Behandlungen infolge einer "nicht indizierten ästhetischen Operation" von den Versicherten teilweise zurückzufordern sind. Welchen Anteil die Betroffenen selbst übernehmen müssen, ist dort nicht klar geregelt. Gut möglich, dass einige Kassen die Kosten aus Kulanz übernehmen.
Der Krebsinformationsdienst wie auch die Verbraucherzentralen weisen eindeutig daraufhin, dass bei einer medizinisch begründeten Brustoperation in Folge einer Krebserkrankung, die Kassen in der Pflicht sind. Diese Patientinnen hätten auch Anspruch auf ein neues Implantat.
Die Warnung des BfArM besteht seit 6. Januar, nachdem bekannt geworden war, dass die Produkte PIP und Rofil nicht nur leicht reissen, sondern es auch zum "Ausschwitzen" des verwendeten, für Medizinprodukte nicht zugelassenen Silikons kommen kann. Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, Präsident des BfArM erklärte dazu: "Die Mitteilungen von Ärzten, Fachgesellschaften und Kliniken zeigen, dass mögliche Gesundheitsrisiken durch vermehrt ausgetretenes Silikon auch dann entstehen können, wenn keine Rissbildung vorliegt. Das BfArM empfiehlt daher, dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmassnahme entfernt werden sollten." Wie dringend eine Entnahme im Einzelfall sei hänge wesentlich davon ab, wie lange die Patientin das Implantat bereits trage. Dies sollte deshalb vor jeder Operation zwischen Arzt und Patientin besprochen werden, so Schwerdtfeger.
Bei Fragen zur Kostenübernahme können sich Patientinnen auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden: Telefon 01805 - 99 66 02