Berufliche Rehabilitation ist gut angelegtes Geld
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine Krebserkrankung – jedes Jahr werden in Deutschland Abertausende Menschen mitten aus dem Berufsleben gerissen. Oft bleiben dauerhaft gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Trotz körperlicher Einschränkungen kehren viele Menschen wieder in ihren Beruf zurück. Der Staat fördert dies sogar. Allein die Deutschen Rentenversicherung hat im Jahr 2012 über 270.000 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt und dafür 1,2 Milliarden Euro ausgegeben.
Staatlich gefördert werden auch medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, um Menschen so zu stabilisieren, dass Arbeiten überhaupt wieder möglich wird. Jede Rentenversicherung beschäftigt inzwischen eigene Reha-Beauftragte, weil der Grundsatz gilt, dass Reha für die Betroffenen besser als Rente ist. Preiswerter für den Sozialstaat ist es obendrein.
Berufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz, wie die berufliche Rehabilitation im Fachjargon heißt, umfassen etwa die Umschulung in einen anderen Beruf, die behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeuges, damit die Fahrt zum Arbeitsplatz möglich wird, oder die technische Umrüstung des Arbeitsplatzes. So kann zum Beispiel ein größerer Bildschirm plus eine größere Tastatur einem sehbehinderten Menschen, die Arbeit erleichtern – wenn nicht gar überhaupt erst möglich machen. Auch wenn Wissen durch die Krankheit verlorenging, übernehmen Rentenversicherungen die Kosten für entsprechende Weiterbildungsangebote.
„Betroffene können sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation ausführlich beraten lassen“, sagt Dr. Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung. Eine Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.
Integrationsfachdienste beraten Schwerbehinderte und Menschen nach schwerer Krankheit
Rat und Hilfe geben auch Integrationsfachdienste der Kommunen. In Berlin gibt es insgesamt acht Integrationsfachdienste, die behinderte Menschen oder Menschen nach schwerer Krankheit bei der beruflichen Wiedereingliederung behilflich sind. „Viele Betroffene wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen bei einer Erkrankung zustehen, wer etwa zuständig ist, wenn das Krankgeld ausläuft, oder dass es geförderte Wiedereingliederungsmaßnahmen“, sagte die Berliner Integrationsberaterin Ursula Rost im Rahmen eines Vortrags bei der Berliner Krebsgesellschaft im November. Dabei sei das staatliche Leistungsangebot der beruflichen Wiedereingliederung sehr groß. Gerade deshalb sei es nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten.
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