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Berlin verhängt ab Mittwoch Ausgangssperre "light"

Dienstag, 15. Dezember 2020 – Autor:
Berlin fährt das öffentliche Leben weitgehend herunter. Ab Mittwoch dürfen die Berliner das Haus nur noch aus einem triftigem Grund verlassen. Doch die Ausgangssperre "light" sieht viele Ausnahmen vor. Auch an Weihnachten und Silvester gelten neue Regeln. Was bis zum 10. Januar erlaubt und was verboten ist.
Der neue Lockdown in Berlin sieht auch eine Ausgangssperre vor

Der neue Lockdown in Berlin sieht auch eine Ausgangssperre vor – Foto: ©Danny - stock.adobe.com

Das Pandemiejahr 2020 endet für die Berliner mit einer Ausgangssperre "light" und etlichen weiteren Beschränkungen. So bleiben ab Mittwoch bis einschließlich 10. Januar 2021 Geschäfte, Friseure und andere Dienstleister geschlossen. Das Haus darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.

Der neue Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist in der geänderten Infektionsschutzverordnung geregelt, die ab Mittwoch den 16. Dezember 2020 in Kraft tritt. Hier sind auch einige „triftige Gründe“ für das Verlassen der eigenen vier Wände aufgeführt. Weiterhin erlaubt sind zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Der Weg zur Arbeit
  • Arztbesuche
  • Gerichtstermine
  • Besuch einer Kirche, Synagoge, Moschee oder Gottesdiensten
  • Besuche bei Ehe- oder Lebenspartnern, Kindern, Bekannten, Freunden oder Personen im Pflegeheim
  • Versorgung von Tieren oder Gärten
  • Kinder in Betreuungseinrichtungen bringen / abholen
  • Sport, etwa Joggen, ist nur alleine oder zu zweit erlaubt, so die Abstandsregeln eingehalten werden

Wie Weihnachten gefeiert werden darf

Trotz Pandemie und Infektionsschutz muss in diesem Jahr niemand an Weihnachten alleine unter dem Weihnachtsbaum sitzen. Dennoch gibt es Beschränkungen. Vom 24. Bis zum 26. Dezember dürfen sich maximal fünf Familienangehörige aus vier verschiedenen Haushalten in Privaträumen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Personenobergrenze gilt nicht für Familien, die unter einem Dach leben.

Silvester ohne Feuerwerk

Silvester wird in diesem Jahr weitgehend ohne Feuerwerk stattfinden. Böller & Co. dürfen gar nicht erst verkauft werden. Wer noch Bestände hat, darf die nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen verballern. Ausnahme vom Feuwerksverbot ist die professionelle Verwendung von Feuerwerkskörpern. Versammlungen sind in Berlin vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 verboten. Das heißt, dass auch die große Silvesterparty am Brandenburger Tor wegen der Corona-Pandemie ausfallen wird.

Einzelhandel und Friseure bis zum 10. Januar dicht

Neben Restaurants, Cafés, Clubs und Bars schließen nun auch die Geschäfte und Friseure. Anders als im Frühjahr sind diesmal auch die Baumärkte vom Lockdown betroffen.

Geöffnet bleiben indes Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Buch- und Zeitungs- und Schreibwarenläden, Tabakgeschäfte, Tankstellen und Geschäfte mit Tierbedarf. Restaurants dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten. Weihnachtsbäume dürfen im Freien verkauft werden.

Foto: © Adobe Stock/Danny

Hauptkategorien: Berlin , Corona , Gesundheitspolitik
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