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Berlin streicht Anwesenheitsdokumentation in Gastronomie und bei Veranstaltungen

Mittwoch, 2. Februar 2022 – Autor:
Berliner Gastronomen und Veranstalter werden etwas entlastet: Ab Samstag entfällt die Anwesenheitsdokumentation. Der Vertrag mit der Luca-App wird nicht verlängert.
In Restaurants oder im Kino muss ab Samstag niemand mehr seine Kontaktdaten hinterlassen

In Berliner Restaurants oder im Kino muss ab Samstag niemand mehr seine Kontaktdaten hinterlassen – Foto: © Adobe Stock/ Wirestock

Berlin streicht eine Corona-Maßnahme: Ab Samstag entfällt die Anwesenheitsdokumentation in der Gastronomie, in Hotels, bei Veranstaltungen und beim Sport. Das teilte Gesundheitssenatorin Ulrike Grote am Dienstag auf einer Pressekonferenz mit.

Keine Zettelwirtschaft mehr am Einlass

Bislang mussten sich Gäste mit Namen und Adressen auf einer Liste eintragen oder per Luca-App oder Covid-App einchecken. Da die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung weitgehend aufgegeben haben, macht die Anwesenheitsdokumentation auch keinen Sinn mehr. Für Veranstalter und Gastronomen dürfte dies eine kleine Entlastung sein.

Es gibt aber weiterhin Bereiche, wo eine Anwesenheitsdokumentation vorgeschrieben ist. Dort muss künftig die Vorlage von Test-, Impf- und Genesenen-Nachweisen nicht mehr erfasst werden. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten.

Aus für die Luca-App

Dies wird künftig allerdings nicht mehr mit der Luca-App möglich sein. Denn Berlin wird nach Grotes Angaben den im März auslaufenden Vertrag mit den Betreibern der Luca-App nicht verlängern. Da sich Berlins Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung nur noch auf vulnerable Gruppen beschränken, beispielsweise Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser nachverfolgt. Wegen ihrer Datensicherheit und ihrem geringen Beitrag zur Pandemiebekämpfung ist die App höchst umstritten.

Was Berlin unter 2G plus versteht

Weitere Änderungen der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung betreffen die 2G-plus Bedingungen:  2G plus Test gilt künftig für körpernahe Dienstleistungen wie etwa den Friseur.  Aber:

Wer geboostert ist, muss sich nicht zusätzlich testen lassen. Egal, wie lange die Auffrischungsimpfung zurückliegt.

Doppelt geimpfte und Genesene brauchen dann keinen negativen Corona-Test, wenn die letzte Impfung bzw. der positive PCR-Test nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Für körpernahe Dienstleistungen gilt künftig die „2 G zuzüglich Test“-Regelung. Davon ausgenommen sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).

"Frisch Genesene und frisch Geimpfte (jew. 3 Monate) brauchen ab Samstag keinen negativen Corona-Test mehr für 2G-Plus, z.B. in der Gastronomie. Das ist gerecht und eine erfreuliche Botschaft für viele", sagte Ulrike Grote.

Der Genesenen-Status gilt nun nicht mehr für sechs, sondern nur noch für drei Monate. Damit ist Berlin der umstrittenen Regelung des Bundes gefolgt.

PCR-Tests nur noch für Gesundheitspersonal

Außerdem wurden Änderungen bei den Quarantäneregeln beschlossen: Die generelle PCR-Testpflicht entfällt. Das heißt: Für das Freitesten aus der Isolation oder Quarantäne reicht jetzt auch ein Antigen-Schnelltest. Außerdem sind keine PCR-Tests mehr vorgeschrieben, wenn zum Beispiel ein Schnelltest einen Hinweis auf eine Infektion ergeben hat. Nur für Gesundheitspersonal sind weiterhin PCR-Tests vorgeschrieben.

Großveranstaltungen im Freien sind in Berlin mit maximal 3.000 Personen erlaubt. Hier gilt künftig die „2G zuzüglich Test“-Bedingung. Zudem müssen Zuschauer auch am Platz eine FFP2-Maske tragen.

Hauptkategorien: Berlin , Corona
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