Behinderte sind unterversorgt mit Psychotherapie!
Mittwoch, 20. Mai 2015
– Autor:
Cornelia Wanke
Psychische Erkrankungen werden bei Menschen mit Behinderungen wohl zu selten erkannt und angemessen behandelt. Sie erhalten nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) häufig keine Psychotherapie, obwohl diese eine leitliniengerechte Behandlung wäre.
Barrierefreie Behandlung? Dafür setzt sich auch die BPtK ein.
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Grund hierfür sei, dass die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen wegen der sozialen, kommunikativen oder kognitiven Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen oftmals erschwert ist, schreibt die BPtK in einer Pressemitteilung. Dies treffe in besonderer Weise auf Menschen mit geistiger Behinderung zu. In der Realität würden psychische Erkrankungen bei Menschen mit Behinderungen häufig nicht oder einseitig pharmakologisch behandelt – obwohl Studien zeigten, dass Psychotherapie mit behinderten Menschen möglich und erfolgreich ist. „Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die für Menschen mit Behinderung dieselbe Bandbreite und Qualität der Gesundheitsversorgung fordert wie für Menschen ohne Behinderung“, so die BPtK.
Die Versorgung von Behinderten soll diskriminierungsfrei sein – so die UN-Behindertenrechtskonvention
Die BPtK unterstützt daher den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention diskriminierungsfrei zu gestalten. „Die BPtK hat in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen und in der Anhörung am 6. Mai 2015 darauf hingewiesen, dass für behinderte Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisierte medizinische Behandlungszentren notwendig sind, dass nach einer stationären Behandlung eine ambulante Anschlussbehandlung oder Nachsorge sichergestellt werden muss und dass die ambulante Versorgung barrierefrei gestaltet werden sollte“, heißt es in der Pressemitteilung.
Grüne wollen, dass künftig mehr Leistungserbringer auch Behinderte behandeln
In der Stellungnahme fordert die Fraktion unter anderem, alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, auf noch bestehende Widersprüche zum SGB IX und zur UN-Behindertenkonvention zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu beseitigen. Darüber hinaus sei bei den Ländern auf eine Stärkung der Barrierefreiheit als Qualitätskriterium in der Krankenhausplanung hinzuwirken. Auch sollten in die Vorschriften zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung konkrete und nachhaltbare Zielvorgaben zum künftigen Anteil barrierefreier vertragsärztlicher Leistungserbringer aufgenommen werden und die Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von vertragsärztlichen Leistungserbringern und Heilmittelerbringern sowie bei der Präqualifizierung von Hilfsmittelerbringern eingestuft werden. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, „durch den den Krankenkassen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Versicherten vertragsärztliche Leistungserbringer zu empfehlen, die in baulicher und fachlicher Hinsicht für eine barrierefreie gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung geeignet sind.“
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