Behandlungsfehler: Kassen nicht immer Freund und Helfer der Patienten
Das neue Patientenrechtegesetz sollte den Patienten zu mehr Rechten verhelfen. Zum Beispiel hat es die Kassen dazu verpflichtet, Ihren Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler beizustehen. So können die Krankenkassen bei der medizinischen Einschätzung des Behandlungsverlaufs helfen und ein medizinisches Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Auftrag geben. Ohne ein derartiges Gutachten, kommt zum Beispiel keine Schadensersatzklage durch. Denn will der Patient eine Entschädigung, muss er immer beweisen, dass der ihm entstandene Schaden auch eindeutig durch den Behandlungsfehler entstanden ist.
Verdacht auf Behandlungsfehler: Kassen informieren überwiegend passiv
Die meisten Ratsuchenden wissen jedoch gar nicht, dass sie sich an ihre Krankenkasse wenden können. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb nachgehakt und 72 Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen dazu befragt, wie sie ihre Versicherten bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen. 22 Kassen gaben der Verbraucherzentrale keine Antwort. Unter den restlichen 50 waren nur zwei Kassen, die sich nach eigenen Angaben direkt mit einem Anschreiben an ihre Versicherten wenden. Die restlichen Kassen verwiesen auf ihre Internetseiten oder ihre Mitgliedermagazine.
„Das reicht aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nicht aus“, sagte eine Sprecherin. Denn die Gesetzesänderung im Februar 2013 sollte bewirken, dass alle Betroffenen gleichermaßen von dem Angebot profitieren. Bei der derzeitigen Informationspolitik der Krankenkassen könne das jedoch nicht gelingen.
Nur Dreiviertel der Kassen werden aktiv und schalten Gutachter ein
Melden sich Patienten mit einem Behandlungsfehlerverdacht dann doch bei ihrer Kasse, geben zwar über 96 Prozent der Kassen an, ihre Kunden über ihre allgemeinen Rechte und die nächsten Schritte aufzuklären. Doch nur Dreiviertel werden aktiv und führen in jedem Fall auch eigene Recherchen durch, in dem sie etwa krankenkasseninterne Unterlagen heranziehen oder diese von Ärzten und Krankenhäusern anfordern. Ein Viertel der Krankenkassen geht den Anliegen also nicht weiter nach. Auch den MDK beauftragen nur 70 Prozent der Krankenkassen, 30 Prozent dagegen unterlassen das, selbst wenn es Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler gibt.
„Die Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt ist sehr aufwändig“, sagt die Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Bundesverbands Dr. Ilona Köster-Steinebach. „Deshalb hängt das Interesse der Kasse oft vom Streitwert ab.“ Je höher dieser ist, umso stärker dürfte sich die Kasse also für die Interessen seines Patienten einsetzen. Geht es um Peanuts, hat die Kasse unterm Strich mehr Aufwand als geldwerten Nutzen.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb die Krankenkassen auf, den Versicherten auf deren Wunsch solange bei der Aufklärung des Sachverhalts behilflich sind, bis der Verdacht ausgeräumt oder ein Gutachten erstellt worden ist. Außerdem sollten sie den Ratsuchenden die Ergebnisse verständlich erläutern und zwar nicht nur schriftlich, sondern auch in einem Gespräch. „Das ist nämlich nur für jede dritte Krankenkasse selbstverständlich“, so die Sprecherin aus NRW.
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