Behandlungsfehler in jedem dritten Fall
Die häufigsten Behandlungsfehler stellten die MDK-Gutachter bei der Kniegelenks- und Hüftgelenksarthrose und bei der Zahnkaries fest. Bei den Eingriffen kamen die meisten Fehler beim Hüftgelenksersatz vor, gefolgt von der Wurzelspitzenresektion und dem Kniegelenksersatz. Das geht aus der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik des MDK hervor.
Demnach richteten sich zwei Drittel der untersuchten Behandlungsfehlervorwürfe des Jahres 2011 gegen Krankenhäuser. Nur rund ein Drittel wurde gegen einen niedergelassenen Arzt erhoben. Bei nahezu jedem dritten Fall kamen die Gutachter des MDK zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. In drei von vier bestätigten Fällen sahen die MDK-Gutachter es als gegeben an, dass der Behandlungsfehler für den gesundheitlichen Schaden verantwortlich ist.
Hüftgelenksersatz und Wurzelspitzenresektion führen die Statistik der Behandlungsfehler an
Immer mehr Menschen würden sich bei den Gutachtern der Krankenkassen melden und Behandlungsfehler melden, berichtete Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern. "Viele Vorwürfe bedeuten aber nicht automatisch auch viele Behandlungsfehler". So würden die Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizin und Gynäkologie. Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege, in der Zahnmedizin sowie in der Gynäkologie und Geburtshilfe gemacht.
"Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen", erläutert Zobel. "Im Vergleich zeigt sich, dass sich bei manchen Krankheiten Fehlerarten häufen. Hier müssen tiefergehende Analysen ansetzen, um systematische Mängel aufzudecken und konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln zu können."
So entscheiden Gutachter
Die Gutachter des MDK gehen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird ausserdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, tatsächlich durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich.
Die Regelung des geplanten Patientenrechtegesetzes sieht vor, dass Krankenkassen Ihre Patienten künftig unterstützen müssen, wenn sie einen Behandlungsfehlervorwurf gegen das Krankemhaus oder den Arzt richten wollen.
Foto: DAK/Wigger