Behandlungsfehler: Die Vorwürfe häufen sich, die bestätigten Fälle nehmen ab
Behandlungsfehlervorwürfe gegen Ärzte und Krankenhäuser scheinen sich zu einer Art Volkssport zu entwickeln. Im vergangenen Jahr musste der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) rund 14.600 Gutachten zu einem vermuteten Behandlungsfehler erstellen. Das sind gut 2.000 mehr als in 2012. Trotz dieser Steigerung um immerhin 17 Prozent ging die Zahl der bestätigten Fehler zurück, und zwar von 3.900 in 2012 auf 3.700 in 2013. Diese Zahlen gab der MDK heute bei einem Pressegespräch in Berlin bekannt.
Behandlungsfehler: Klageflut betrifft Krankenhäuser und Operationen am häufigsten
Dem MDS zufolge sind von Behandlungsfehlervorwürfen am häufigste Krankenhäuser betroffen. Und hier sind es vor allem Operationen, bei denen Patienten einen Behandlungsfehler vermuten. So waren in 2013 knapp 70 Prozent, nämlich 10.183 der 14.585 Behandlungsfehlervorwürfe gegen Krankenhäuser gerichtet und gut 30 Prozent – 4.402 Fälle – betrafen niedergelassene Ärzte. Laut MDK-Statistik wurden die chirurgischen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizin und Gynäkologie. „Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege und in der Zahnmedizin bestätigt. Auch dies entspricht dem Bild der Vorjahre“, erläuterte Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, der die Daten aller MDK gemeinsam mit dem MDS ausgewertet hat.
Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt oder auf besonders fehlerträchtige Facharztgruppen oder Behandlungen seien aber nicht möglich, meinte Zobel. Bei den vorgestellten Zahlen handele es sich um absolute Zahlen, die in Relation zur Gesamtzahl der Behandlungen im jeweiligen Fach gesehen werden müssten.
Dass die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe angestiegen ist, führen Vertreter des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) auf die Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit zurück. „Aber auch das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hat sicher einen Teil dazu beigeragen,“ sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Für gleichzeitig sinkende Zahl der bestätigten Fehler hatte Gronemeyer hingegen keine Erklärung. Es bleibe abzuwarten, ob dies ein Trend oder eine zufällige Schwankung sei.
MDK erstellt kostenlos Gutachten für die Patienten
Patienten können sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler an den MDK wenden. Ein spezialisiertes Gutachterteam geht dann den Behandlungsfehlervorwürfen nach. Aussicht auf Schadensersatz haben Patienten aber erst, wenn der Schaden, den der Patient erlitten hat, nachweislich durch den Fehler verursacht worden ist. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) sieht in den MDK-Gutachten ein geeignetes Instrument die Patientensicherheit zu verbessern. APS-Geschäftsführer Hardy Müller. „Die Summe der Begutachtungen, wie sie in der MDK-Statistik zur Begutachtung von Behandlungsfehlern zum Ausdruck kommt, ist eine unverzichtbare Quelle, damit alle Akteure im Gesundheitswesen aus diesen Vorgängen lernen.“