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Aufruf zur Masernimpfung

Sonntag, 22. März 2015 – Autor: Julia Frisch
Berliner sollen sich gegen Masern impfen lassen! Dazu rufen Senat, Krankenkassen, Ärzteverbände und Apotheker auf. Nur so können vor allem Babys und Kleinkinder geschützt werden.
Zur Masernimpfung ruft der Berliner Impfbeirat auf.

Impfen hilft am besten gegen Masern. – Foto: Teteline - Fotolia

„Berlin erlebt den größten Masernausbruch der letzten Jahre, der endlich gestoppt werden muss“, heißt es in dem Aufruf des Berliner Impfbeirats.

Besonders Babys und Kleinkinder seien von der Infektionskrankheit betroffen. Sie sollten deshalb so früh wie möglich gegen Masern geimpft werden. In dem Schreiben  mahnen die Unterzeichner aber ebenso: „Auch wer ein Baby auf den Arm nimmt, muss gegen Masern geschützt sein!“

Informationen zu Masern und Impfung

Der Aufruf des Impfbeirats versucht, kurz und knapp die wichtigsten Informationen zu Masern und zur Impfung zu geben. Folgende zehn Punkte werden dabei aufgeführt (in wörtlicher Wiedergabe):  

1. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern können mit schweren Komplikationen einhergehen und sogar tödlich verlaufen. 

2. Der wirksamste Schutz gegen Masern ist die Impfung. Sie ist sicher, gut verträglich und soll so früh wie möglich erfolgen.

3. Kinder sollen zweimal und Erwachsene einmal gegen Masern geimpft werden. Dabei wird eine Kombinations-Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) verwendet, die bei Kindern zusätzlich einen Impfstoff gegen Windpocken enthalten kann (MMRV).

4. Weil momentan viele Menschen an Masern erkranken, sollen Babys die erste Impfung bereits ab 9 Monaten erhalten. Die zweite Impfung muss dann zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen. 

5. Erwachsene, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nicht wissen, ob sie ausreichend geimpft sind oder keinen Impfausweis haben, sollen eine MMR-Impfung erhalten. Eine Blutuntersuchung ist vor der Impfung nicht nötig. 

6. Wann darf nicht geimpft werden?

  • in der Schwangerschaft
  • bei akuter schwerer Erkrankung
  • bei angeborenem oder erworbenem Immundefekt – hier entscheidet der Arzt in jedem Einzelfall.

7. Wann darf nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt trotzdem geimpft werden?

  • bei einfachen Infekten
  • bei vielen chronischen Krankheiten – gerade chronisch kranke Menschen profitieren von der Impfung!
  • bei HIV-Infektion mit guter Immunlage ohne Erkrankungszeichen.
  • bei Medikamenteneinnahme
  • nach möglichem Kontakt zu Masern-Kranken 
  • bei einer Hühnereiweiß-Allergie

8. Nach der MMR-Impfung ist man nicht ansteckend für andere. Man kann Masern dann auch nicht mehr auf andere übertragen. 

9. Die Krankenkassen bezahlen die Impfung für alle nach 1970 Geborenen so wie immer. Alle Älteren müssen die Impfung beim Arzt erst einmal auf Rechnung bezahlen, bekommen das Geld  dann aber in der Regel von der Krankenkasse zurück. 

10. Alle Babys, die noch keinen Impfschutz haben,  brauchen einen Schutzwall aus geimpften Menschen um sich herum. Deshalb fordern wir, dass alle gegen Masern geschützt sind!

Masernepidemie hält an

Aktuell gibt es in Berlin seit Beginn des Jahres 718 Masernfälle. 24 Prozent der Infizierten mussten im Krankenhaus behandelt werden. Ein einjähriger Junge starb an der Krankheit. Ein Abebben der Infektionswelle ist bislang nicht zu beobachten.

Unterzeichner des Aufrufs sind die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die AOK Nordost, Ärztekammer Berlin, der vdek, Verband der Privaten Krankenversicherung, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Berufsverband der Frauenärzte, Hausärzteverband Berlin und Brandenburg, die Apothekerkammer Berlin, der Apotheker-Verband Berlin und Kassenärztliche Vereinigung Berlin.

© Teteline- fotolia.de

Hauptkategorien: Prävention und Reha , Berlin

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