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Ärzte überziehen Correctiv mit Klagewelle

Montag, 1. Juli 2019 – Autor:
Die Datenbank „Euros für Ärzte“ der Journalistenvereinigung Correctiv und Spiegel online wird aktuell mit einer Klagewelle überzogen. Richter urteilten bislang ausnahmslos zu Gunsten der Redaktionen.
Ärzte klagen gegen Correctiv und die Datenbank Euros für Ärzte.

Euros für Ärzte: Ärzte gehen gegen Correctiv und Spiegel online juristisch vor. Bisher haben die Mediziner immer verloren

Seit 2015 können Patienten in der Datenbank „Euros für Ärzte“ nachschauen, ob ihr Arzt Zahlungen von der Pharmaindustrie erhalten hat, zum Beispiel für Vorträge oder klinische Studien.  Die Datenbank wurde von der Journalistenvereinigung Correctiv und Spiegel online ins Leben gerufen, um die Transparenz im deutschen Gesundheitssystem zu verbessern.

Daran ist nichts Verwerfliches. In anderen Ländern zum Beispiel in den USA (Physicians Payment Sunshine Act) sind solche Veröffentlichungen Pflicht. „Euros für Ärzte“ sammelt dagegen nur Daten, die die Pharmaindustrie im Rahmen einer eigenen Transparenzinitiative veröffentlicht hat. Die Pharmakonzerne veröffentlichen wiederum nur Zuwendungen an diejenigen Ärzte, die der Veröffentlichung zugestimmt haben. Ärzte, die jetzt auf „Euros für Ärzte“ zu finden sind, dürfen sich also nicht wundern, dass ihre „Interessenskonflikte“ öffentlich einsehbar sind.

Daten sind auch bei Pharmafirmen einsehbar

Doch viele scheinen es sich anders überlegt zu haben. Correctiv und Spiegel online werden seit Wochen von einer beispiellosen Klagewelle überrollt. Argumentiert wird bei den Klagen mit einem mutmaßlichen Wettbewerbsnachteil sowie einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der dort aufgeführten praktizierenden Mediziner. „Dabei sind hier nur die Daten veröffentlicht, die auch bei den Pharmaunternehmen einzusehen sind“, wundert sich Dr. Christiane Fischer, Ärztliche Geschäftsführerin von der Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte MEZIS. Der Umfang und die Art und Weise des Vorgehens lasse eine gezielte Kampagne gegen diese wichtige Initiative vermuten. „Obwohl bislang alle Klagen abgewiesen wurden, beobachten wir das mit großer Sorge“, so Fischer.

Berliner Anwalt steckt hinter der Klagewelle

Hinter den Klagen steht der Berliner Medizinrechtler Udo von Langsdorff. Nach Correctiv-Informationen hat er gegen Correctiv bisher 132 Klagen eingereicht und gegen Spiegel Online sind es bereits 174 Klagen. In vier Correctiv-Fällen ist von Langsdorff in Berufung gegangen.

Die Schriftsätze und die Argumente der Kanzlei sollen in jedem Fall nahezu identisch sein. Pech für die Kläger, denn alle 136 Urteile von Landgerichten in ganz Deutschland sind bislang zugunsten der beiden Redaktionen ausgefallen. Und zwar 53 Urteile für Correctiv und 83 für Spiegel Online.

Fast täglich eine Verhandlung

„Fast jeden Tag gibt es irgendwo in Deutschland eine Verhandlung,“ erzählt der Hamburger Anwalt Marc-Oliver Srocke, der Correctiv und Spiegel online vertritt. Derzeit seien bis zum 12. Dezember Termine angesetzt.

Vor Gericht behauptet von Langsdorff unter anderem, dass die Datenbank „Euros für Ärzte“ das Persönlichkeitsrecht der Ärzte verletze. Die Gerichte folgten dem Argument jedoch nicht. Da sich die Informationen der Datenbank bislang als zutreffend erwiesen haben, handelt es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung – und die ist laut Presserecht erlaubt. Außerdem bezieht sich die Information aus der Datenbank lediglich auf die Berufsausübung der Ärzte - und nicht etwa auf ihre Privat- oder Intimsphäre.

Wahre Tatsachenbehauptungen sind rechtens

„Es ist seit Jahrzehnten höchstrichterlich gesichert, dass eine wahre Angabe aus der Sozialsphäre nur in krassen Ausnahmefällen verboten werden kann“, sagt Srocke. So eine Ausnahme wäre, wenn eine Behauptung eine Person stigmatisieren, sozial ausgrenzen oder an den Pranger stellten würde. Das sei aber laut den Urteilen nicht der Fall. Auch weil die begleitende Berichterstattung von Correctiv und Spiegel Online klar mache, dass ein Arzt nicht korrupt sei, nur weil er Zahlungen von Pharmakonzernen in Form von Reisekosten oder Honoraren für die Teilnahme an medizinischen Studien erhalte. „Weder Ärzte noch Konzerne verstoßen hier gegen Gesetze.“

Dass sich Ärzte in Deutschland schwer tun mit Transparenz, zeigte unterdessen auch der letzte Deutsche Ärztetag in Münster. Ein Beschlussantrag, der die Offenlegungspflicht von finanziellen oder geldwerten Zuwendungen berufsrechtlich verankern wollte, wurde auf Anweisung des Vorstands „vertagt“.

Foto: pixabay 

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik
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