Abwahl von Berliner KV-Vorstand gescheitert
Im Dezember 2014 war das Abwahlverfahren gegen KV-Vorsitzende Dr. Angelika Prehn, ihren Stellvertreter Dr. Uwe Kraffel und Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke eingeleitet worden. Zuvor hatte das Kammergericht die Anklage wegen Untreue gegen die drei Ärzte zugelassen.
Grund für das Strafverfahren sind rund 550.000 Euro Übergangsgelder, die sich Prehn, Kraffel und Bratzke 2011 hatten auszahlen lassen, obwohl sie damals für eine zweite Amtszeit wiedergewählt wurden und deshalb, so die Ansicht der Staatsanwaltschaft, keinen Anspruch auf die Übergangsentschädigung hatten.
Für die Absetzung des KV-Vorstands hätten zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) den Abwahlanträgen zustimmen müssen. Konkret wären 25 Stimmen erforderlich gewesen. Für die Abwahl von Prehn stimmten 21, für die Absetzung von Kraffel und Bratzke jeweils 20 VV-Vertreter. Das Trio wird die KV nun bis zur turnusgemäßen Neuwahl Anfang 2017 weiterhin leiten.
Delegierte fordern Rücktritt - Abwahl gescheitert
In einer Stellungnahme sagte Prehn nach der Verkündung des Wahlergebnisses, dass dieses „ein Zeichen“ sei und sie sich „auf eine Rückkehr zur Sacharbeit“ freue. Direkt nach der Wahl jedoch forderten Delegierte der VV die Vorstände dazu auf, politisch Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten.
Rücktrittsforderungen waren Prehn, Kraffel und Bratzke schon in der Vergangenheit nicht nachgekommen. Sie halten die Vorwürfe für unbegründet und verweisen darauf, vor der Auszahlung der Übergangsgelder juristisch beraten worden zu sein. Die Aussage der Rechtsanwälte sei damals gewesen, dass ihr Vorgehen nicht rechtswidrig sei.
KV-Vorstand: Übergangsgelder sind zurückgezahlt
Wegen dieser vorangegangenen Rechtsberatung hielt es im August 2014 das Landgericht Berlin „für schwierig“, dem Trio einen Untreue-Vorsatz nachzuweisen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde deswegen nicht zugelassen und das Hauptverfahren nicht eröffnet. Die Entscheidung des Landgerichts hob drei Monate später das Kammergericht Berlin jedoch auf.
Die Übergangsgelder in Höhe von jeweils 183.000 Euro haben Prehn, Kraffel und Bratzke inzwischen zurück erstattet. Zuvor hatte freilich die Senatsverwaltung die KV dazu verpflichtet, die Auszahlung rückabzuwickeln.
Foto: © KV Berlin