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115 - bundesweite Rufnummer nun auch bei Fragen rund um die Pflege

Freitag, 20. Oktober 2017 – Autor: Angela Mißlbeck
Pflegebedürftig – was nun? Die bundesweite Rufnummer 115 soll mit einer telefonischen Erstberatung bei Pflegebedürftigkeit Antworten auf alle Fragen rund um die Pflege vermitteln.
115 - Telefonische Erstberatung bei Pflegebedürftigkeit

Gut beraten bei Pflegebedürftigkeit – Foto: Peter Maszlen - Fotolia

Wie beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung? Welche Pflegegrade, welche Pflegeleistungen und welche Hilfen zur Pflege gibt es? Wann habe ich Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit?

Pflegebedürftigkeit wirft viele Fragen auf. Zugleich gibt es unzählige Anlaufstellen für die verschiedenen Belange von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen: Wer ist zuständig für Pflegegeld, Sachleistungen und Kombileistungen der Pflegeversicherung, Pflegehilfsmittel, sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderungen des altersgerechten Wohnens, Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation, zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen, Leistungen der Hilfe zur Pflege ... ?

Überblick soll nun ein neues Angebot der bundesweiten Behördenrufnummer 115 schaffen. Anrufer können sich dort nicht mehr nur über Themen von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassung informieren, sondern sie sollen jetzt auch Antworten auf ihre Fragen zur Pflege bekommen.

Telefonische Erstberatung bei Pflegebedürftigkeit soll Überblick bieten

„Die 115 erweitert ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern“, verspricht Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres.

Informationen bei Fragen rund um das Thema Pflege bietet die 115 jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr. Aus den Regionen sind zunächst nur die Landeshauptstadt München, der Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) und die Stadt Karlsruhe beteiligt. Doch neben 12 Bundesländern wirkt die gesamte Bundesverwaltung an der Behörden-Service-Nummer mit. Sie informiert über bundesweit gültige Angebote der Hilfe und Unterstützung, wenn jemand pflegebedürftig wird.

Orientierung über neue Leistungen und Ansprüche bei Pflegebedürftigkeit

Diese Angebote sind nach Angaben von Ingrid Fischbach, Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin, in den letzten Jahren deutlich ausgebaut worden. „Jetzt ist es wichtig, dass diese Hilfe aber dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb haben wir die Pflegeberatung deutlich ausgeweitet und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt“, so Fischbach. Sie weist darauf hin, dass pflegende Angehörige nun einen eigenständigen Anspruch auf Beratung haben. „Das neue Angebot der 115 ist hier ein weiterer hilfreicher Baustein, um Antworten auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon zu erhalten.“ Auch zum Anspruch auf Pflegeberatung können über die 115 Auskünfte eingeholt werden. Er besteht für alle Versicherten in der Pflegepflichtversicherung, die Leistungen erhalten oder einen Antrag gestellt haben und ihre Angehörigen.

Foto: Peter Maszlen – fotolia.com

Hauptkategorie: Pflege

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