Das am Freitag vom Deutschen Bundestag verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II (PSD II) stellt Demenzkranke künftig deutlich besser. Die Definition der Pflegebedürftigkeit wurde so geändert, dass nicht nur der körperliche Pflegebedarf berücksichtigt wird, sondern auch der Grad der Selbständigkeit. So fließen künftig auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen in die Bewertung der Pflegebedürftigkeit ein.
Dadurch werden viele Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen wie Demenz erstmals den Pflegegrad 1 und damit Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Diese Neuregelung gilt ab 2017. Sie sieht fünf Pflegegrade vor, die die individuelle Pflegebedürftigkeit genauer messen als die bisherigen drei Pflegestufen. Dann gibt es auch mehr Geld für die Pflege, nämlich jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich.
Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade
Durch die neuen Pflegestufen werden rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige zum 1. Januar 2017 automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle, die bereits Pflegeleistungen erhalten, erhalten diese daher mindestens in gleichem Umfang weiter, die allermeisten erhalten mehr Unterstützung. Auch pflegende Angehörige werden stärker berücksichtigt: So wird die Pflegeversicherung für deutlich mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge entrichten. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang die Pflege durch Pflegepersonen erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßte die neue Pflegereform als wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. „Wir haben lange auf diese Reform gewartet, aber eine gleichberechtigte Anerkennung für Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung ist nur der erste Schritt“, sagte deren Vorsitzende Heike von Lützau-Hohlbein. Es gehe auch um eine Haltungsänderung und die Ausgestaltung der Pflege. „Das neue Gesetz bringt nicht automatisch mehr Personal und damit mehr Zeit für die Menschen“, betonte sie.
Pflegestärkungsgesetz: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige
Andere Teile des Pflegestärkungsgesetzes II treten schon am 1. Januar 2016 in Kraft. Vorgesehen sind zum Beispiel eine verbessert Pflegeberatung durch die Pflegekassen und ein besserer Zugang von Pflegebedürftigen zu Rehabilitationsmaßnahmen. Auch die ärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern soll sich verbessern. Durch das ebenfalls neue Hospiz- und Palliativgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bezeichnete die Pflegereform als Meilenstein. Für mehr Leistungen müssen die Pflegeversicherten aber auch mehr zahlen: Der Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent.
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