Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen auf Rekordniveau
In diesem Jahr sind schon fast 4.000 Meldungen bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eingetroffen. Noch nie seien so viele Spontanmeldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen von Ärzten eingegangen wie in diesem Jahr, erklärte AkdÄ-Geschäftsführerin Dr. Katrin Bräutigam. Sie betonte, dass die AkdÄ schnell auf diese Meldungen reagiere und den Ärzten auch eine Rückmeldung gebe.
Es geht um Arzneimittelsicherheit
Das Melden von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) ist erwünscht, denn nur so können Gefahrenquellen für Patienten erkannt und beseitigt werden. Zu diesem Zweck existiert seit Langem ein System zur Erfassung von UAW-Verdachtsfällen: Ärzte können Fallmeldungen per Post, E-Mail oder online an die AkdÄ senden. Die Kommission sammelt die Fallberichte zu Nebenwirkungen und Medikationsfehlern und wertet sie aus.
Werden Arzneimittelrisiken festgestellt, informiert die AkdÄ die Ärzteschaft, etwa durch Bekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt. Außerdem werden sämtliche Fallberichte an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) übermittelt. Unter Umständen verbieten die Behörden dann bestimmte Medikamente oder Dosierungen. Beispielsweise wurden im April 2014 MCP-Tropfen mit mehr als 1 mg/ml Wirkstoff vom Markt genommen - wegen der neurologischen Nebenwirkungen.
Pilotprojekt erfasst Medikationsfehler
Neben unerwünschten Nebenwirkungen einzelner Medikamente erfasst die AkdÄ auch Medikationsfehler, also Nebenwirkungen, die durch Wechselwirkungen von Medikamenten aufgetreten sind. Das Pilotprojekt ist Anfang 2016 gestartet und wird vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Ziel ist herauszufinden, inwieweit sich durch eine systematische Analyse verwertbare Aussagen zu Risikofaktoren und Interventionsstrategien ableiten lassen.