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Landarztquote doch verfassungskonform?

Mittwoch, 3. Februar 2016 – Autor:
Die Idee der Landarztquote sieht vor, dass Studienanwärter, die sich verpflichten, später als Landarzt zu arbeiten, leichter einen Medizinstudienplatz erhalten. Dieser Vorschlag stieß bisher auf verfassungsrechtliche Bedenken. Nun wurde ein neues Gutachten zum Thema erstellt.
Landarztquote verfassungskonform

Die Politik sucht nach Ideen, mehr Ärzte in ländliche Regionen zu bringen – Foto: DOC RABE Media - Fotolia

Es war ursprünglich die Idee von Philipp Rösler: Die Einführung einer sogenannten Landarztquote, um dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Wer sich verpflichtet, als Mediziner für eine bestimmte Zeit in strukturschwachen Gebieten zu arbeiten, sollte demnach bevorzugt einen Studienplatz erhalten. Doch gegen die Idee formierte sich breiter Widerstand, insbesondere aus verfassungsrechtlichen Überlegungen heraus. Ein vom Gesundheitsministerium beauftragtes Gutachten, das nun vorliegt, erklärt jedoch, eine Quote für spätere Landärzte könne durchaus verfassungskonform sein – wenn die Regelungen auf bestimmte Weise ausgestaltet seien.

Fachliche Qualität muss gewährleistet sein

Aus Sicht der Autoren Professor Mario Martini und Professor Jan Ziekow, beide aus Speyer, sei eine solche Quote aber nur mit der Verfassung zu vereinbaren, wenn auch andere Bewerber eine „realistische Chance“ hätten. Zudem dürfe die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen nicht auf eine „Versorgung zweiter Klasse“ reduziert werden. Die fachliche Qualität der Bewerber müsse immer gewährleistet werden und eine Verpflichtungserklärung dürfe kein Tauschgeschäft für unzureichende Eignung sein.

Acht bis zehn Jahre sollten sich die Nachwuchsärzte zur Arbeit im ländlichen Raum verpflichten. Natürlich müsse sichergestellt werden, dass die Studenten tatsächlich später einmal auf dem Land arbeiten, erklären die Gutachter. Sie schlagen vor, bei Nichteinhaltung eine Vertragsstrafe von bis zu 150.000 Euro vorzusehen. Zudem sollten sich nach Ansicht der Rechtswissenschaftler die ausgewählten Studenten zur Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin im Anschluss an das Studium verpflichten.

Arztverbände skeptisch gegenüber Landarztquote

Während sich Politiker der CSU von dem neuen Gutachten begeistert zeigen, äußern sich Gesundheitsexperten der Koalition vorsichtig. So hält es die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), für sinnvoller, wenn sich Studenten aus innerem Antrieb heraus für eine Tätigkeit auf dem Land entscheiden. Dafür sei es vor allem wichtig, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) hält Festlegungen auf so lange Zeit für schwierig, da die Studienanwärter zum Zeitpunkt ihrer Verpflichtung noch keine Erfahrung im Arztberuf hätten. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat seine Meinung zum Thema bisher nicht geäußert.  

Auch aus den Reihen der Ärzte hält sich der Widerstand gegen die Pläne. So lehnt der Marburger Bund die Vorschläge mit der Begründung ab, vor der Aufnahme des Studiums könne doch keiner „sicher wissen, für welche Fachrichtung und Lebensplanung er sich nach Erhalt der Approbation entscheiden möchte“. Auch der Verband der Deutschen Hochschulmedizin warnt, von den Studenten eine Festlegung zu einem Zeitpunkt zu erwarten, in dem „das breite Spektrum ärztlicher Tätigkeiten eigentlich noch kaum aus eigener Erfahrung“ bekannt sei.

Foto: © DOC RABE Media - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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