Sinnvoll, sinnlos oder gar gefährlich? Seit der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) online ist, mehrt sich die Kritik am Nutzen von so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Dazu gehören etwa der PSA-Test für Männer, die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung oder Akupunktur bei Migräne. Für diese und rund 360 andere Leistungen geben Gesetzlich Versicherte pro Jahr rund 1,5 Milliarden Euro aus.
Einer Meldung des GKV-Spitzenverbandes zufolge wurden von 24 untersuchten Leistungen sieben als tendenziell negativ und vier sogar als eindeutig schädlich bewertet. Nur zwei erhielten die Note "tendenziell positiv". So haben die Prüfer zum Beispiel die Ultraschall-Untersuchung der Eierstöcke als tendenziell schädlich eingestuft, da es angeblich keinen Hinweis auf einen Nutzen gebe, vielmehr seien falsch-positive Alarme an der Tagesordnung, die zu einer psychischen Belastung der Frauen führten. Ebenso wurden auch besonders oft empfohlene Screening-Angebote wie PSA-Tests zur Früherkennung von Prostatakrebs oder die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung als "tendenziell negativ" bewertet. Auch hier führten die Prüfer fehlende Aussagekraft, womöglich psychische Folgebelastungen oder gar unnötiger Folgeeingriffe auf. Lediglich die Lichttherapie bei saisonaler Depression und Akupunktur bei Migräne bekamen den Stempel "Tendenziell positiv".
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, unterstellt den Ärzten vorrangig wirtschaftliche Interessen, da es sich bei den IGeL-Leistungen um nicht notwendige medizinische Leistungen für Kranke handle. Patienten dürften von Ärzten nicht überrumpelt werden, forderte Pfeiffer auf einer Pressekonferenz am 25. Januar. "Wenn Ärzte eine IGeL-Leistung erst machen dürfen, wenn der Patient 24 Stunden Bedenkzeit hatte, wird das Überrumpeln in der Arztpraxis unterbunden."
Der Präsident der Bundesärztekammer hält hingegen eine pauschale Kritik an den Ärzten für überzogen: "Zum Spektrum individueller Gesundheitsleistungen gehören auch Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Sportuntersuchungen, Schulatteste oder Reiseimpfungen, die aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen herausgenommen wurden, im Einzelfall jedoch sinnvoll sein können und von den Patienten gezielt nachgefragt werden", so Dr. Frank Ulrich Montgomery. "Das verschweigen die Krankenkassen aber gerne, wenn sie unterstellen, dass es ihnen beim Einsatz von IGel-Leistungen vorrangig um wirtschaftliche Interessen gehe."
Aber auch die Bundesärztekammer räumt ein: Der Arzt darf den Patienten nicht zur Inanspruchnahme einer Leistung drängen und keine falschen Erwartungen hinsichtlich eines Erfolges einer Behandlung wecken. Und der Arzt ist verpflichtet, über die zu erwartenden Behandlungskosten aufzuklären.
Bisher sind 24 individuelle Gesundheitsleistungen im IGeL-Monitor veröffentlicht.