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Zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim hat sich nicht verbessert

Donnerstag, 26. April 2018 – Autor:
Neue Ausgaben in Millionenhöhe für die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheim-Bewohnern verfehlen bislang ihr Ziel: Die therapeutischen Leistungen durch die Zahnärzte verharren auf einem niedrigen Niveau.
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Die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern hat sich trotz zusätzlicher Gelder nicht verbessert – Foto: ©wernerimages - stock.adobe.com

Neue Ausgaben in Millionenhöhe für die zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern verfehlen bislang ihr Ziel. Die therapeutischen Leistungen durch die Zahnärzte verharren auf einem niedrigen Niveau. Das geht aus dem Zahnreport 2018 der Barmer hervor, den die Krankenkasse jetzt in Berlin vorgestellt hat.

Dank neuer und modifizierter Leistungsziffern können Zahnärzte seit 2013/2014 den Besuch bei Heimbewohnern höher abrechnen. Das sollte die Versorgung Pflegebedürftiger verbessern. Doch obwohl diese Leistungsziffern allein im Jahr 2016 krankenkassenweit 1,9 Millionen Mal abgerechnet wurden, hat nicht einmal die Inanspruchnahme einfacher Therapieleistungen wie kleinerer Reparaturen an Zahnprothesen zugenommen.

Zahngesundheit von Pflegebedürftigen schlechter

Laut der Deutschen Mundgesundheitsstudie aus dem Jahr 2016 ist die Zahngesundheit von Bewohnern in Pflegeheimen im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen schlechter. Dabei haben die Krankenkassen allein im Jahr 2016 bundesweit mehr als 55 Millionen Euro für die neuen Leistungsziffern ausgegeben.

"Nun müssen Analysen ergeben, an welcher Stelle konkrete Maßnahmen zu mehr zahntherapeutischen Leistungen führen können, damit das Geld zielgerichtet und effizient eingesetzt werden kann", sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Christoph Straub.

Zwei Drittel der Besuche bleiben ohne Behandlung

"Durch die neuen Abrechnungsziffern werden mehr Pflegeheimbewohner durch den Zahnarzt erreicht, und vermutlich kommt es auch zu mehr Prävention. Allerdings erfolgte bei mehr als zwei Dritteln der Besuche am selben Tag keine therapeutische Leistung und bei mehr als der Hälfte auch innerhalb der folgenden 90 Tage nicht", erläuterte Studienautor Prof. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus.

Einige Leistungsziffern lassen sich nur abrechnen, wenn Zahnärzte mit Pflegeheimen Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Im Jahr 2016 profitierten von Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages im Saarland 4,3 Prozent und in Niedersachsen 6,8 Prozent der Heimbewohner,  in Sachsen-Anhalt waren es 26,8 Prozent, gefolgt von Thüringen (24,2 Prozent), Bremen (22,2 Prozent) und Berlin (20,8 Prozent). Nach Zahlen der Bundeszahnärztekammer (BZAEK) werden insgesamt bislang ein knappes Drittel der Pflegeheime durch solch einen Kooperationsvertrag versorgt.

Zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim hat sich nicht verbessert

Zwischen den Bundesländern gibt es indes auffällige Unterschiede. So hat in Berlin seit dem Jahr 2013 die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen im Pflegeheim um 5,2 Prozent zugenommen, während die Inanspruchnahme der Therapieleistungen um 9,7 Prozent zurückging. In Thüringen waren es plus 0,6 Prozent und minus 14,3 Prozent, in Rheinland-Pfalz lagen die Steigerungsraten bei 20,5 Prozent und 3,3 Prozent.

"Wenn Zahnärzte in einigen Regionen häufiger ins Pflegeheim gehen als in anderen Gebieten und sich die Inanspruchnahme von Therapieleistungen ebenfalls sehr unterschiedlich entwickelt, müssen die Rahmenbedingungen überprüft werden", sagte Straub. Nach derzeitigem Stand hat sich die zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim nicht verbessert.

Bundeszahnärztekammer sieht positiven Trend

Im Gegensatz zu dem Kassen-Chef sieht die BZAEK einen positiven Trend bei der zahnärztlichen Betreuung von Pflegebedürftigen. Die Zahl von Haus- und Heimbesuchen lag 2017 bei rund 929.000 und stieg damit um 3,5 Prozent im Vorjahresvergleich. 87 Prozent der Besuche entfielen dabei auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, im Vorjahr waren es 84 Prozent.

Die Zahnärzte sehen auch die Pflege-Branche in der Pflicht: Die Aus- und Fortbildung der Pflegeberufe im Bereich der Mundhygiene sei zu verbessern. Das Pflegepersonal in den Heimen müsse ausreichend Zeit für eine angemessene Mundpflege erhalten. In der Ausbildung der Zahnärzte wiederum müsse der Rahmen für die Vermittlung der Kompetenzen in der Alterszahnmedizin geschaffen werden, so die BZAEK.

Foto: wernerimages/fotolia.com

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