Woran erkenne ich eine gute Pflegeberatung?

Der Beratungsbedarf bei Pflegebedürftigkeit ist groß. – Foto: (c) Agnes Sadlowska
Wenn ein naher Verwandter zum Pflegefall wird, wirft das viele Fragen auf. Daher gibt es eine ganze Menge Beratungsangebote bei Pflegebedürftigkeit. Nicht nur die Krankenkassen oder Pflegekassen bieten Beratung, auch die Verbraucherzentralen und die von der Politik geschaffenen Pflegestützpunkte verstehen sich als Anlaufstellen für Ratsuchende bei Pflegebedarf. Mehr als 4.500 nicht-kommerzielle Angebote hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) im gesamten Bundesgebiet gefunden und in einer frei zugänglichen Datenbank zusammengestellt.
Breites Beratungsangebot bei Pflegebedürftigkeit
„Das Beratungsangebot zur Pflege ist regional sehr unterschiedlich“, stellt Dr. Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP, fest. Teilweise sei es dünn gesät, andernorts so vielfältig, dass es selbst für Experten kaum durchschaubar sei. „Anforderungen an Beratungsleistungen waren zudem bisher nur vage formuliert. Für Beratungssuchende ist die Qualität daher auch nur sehr schwer selbst einzuschätzen“, so Suhr weiter.
Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig besser wissen, was sie von einer Pflegeberatung erwarten können (und was nicht), hat das ZQP nun eine Checkliste für Pflegebedürftige und Angehörige mit den zehn wichtigsten Merkmalen guter Beratung erstellt. Sie soll „Orientierungshilfe im Beratungsdschungel“ sein, wie Suhr sagt. Die Checkliste beruht auf Experteneinschätzungen zur Qualität der Pflegeberatung. An dem sogenannten „Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege“ haben neben dem ZQP auch ausgewiesene Wissenschaftler, Bundesministerien, Verbrauchervertreter, Pflegekassen, Pflegeberatungen, Pflegedienste und -heime und Vertreter der Pflegeberufe mitgearbeitet.
Zehn Qualitätsmerkmale für Pflegeberatung
Pflegeberatung soll die individuelle Situation des Pflegebedürftigen berücksichtigen und bei der Suche nach den passenden Lösungen unterstützen. Das sind bereits zwei zentrale Qualitätsmerkmale. Wichtig ist dabei, dass die Berater für ihre Aufgabe qualifiziert sind. Bestimmte zentrale Themen, wie etwa die familiäre Situation, die Finanzierung der Pflege, aber auch pflegepraktische Fragen und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger sollen die Berater von sich aus ansprechen. Natürlich sollen sie auch überdies Ansprüche aus der Pflegeversicherung oder aus anderen sozialen Sicherungssystemen informieren. Auch über die Rechte der Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegeanbietern sollten sie aufklären können.
Nicht zuletzt sollte der Beratungstermin möglichst kurzfristig nach der Anfrage stattfinden. Das ZQP nennt hier 48 Stunden als Richtwert. Selbstverständlich sollte sein, dass der Berater einen respektvollen Umgang mit den Hilfesuchenden pflegt. Doch Ratsuchende mit umfassendem Beratungsbedarf können sogar noch mehr erwarten. Dazu zählt etwa, dass der Berater einen individuellen Versorgungsplan erstellt, falls das nötig ist. Außerdem soll die Beratung dokumentiert werden. Die Dokumentation wiederum, sollten auch die Ratsuchenden einsehen dürfen.
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