Wird Screening auf Bauchaortenaneurysma bald zur Kassenleistung?
Bauchaortenaneurysmen entstehen anfangs nahezu unbemerkt. Dabei erweitert sich die Hauptschlagader im Bauch und entwickelt sich im Lauf der Zeit zu einer immer dünnwandigeren Aussackung. Bleibt ein solches Aneurysma der Bauchaorta unerkannt, kann die Aussackung reißen. Drei von vier Patienten sterben an inneren Blutungen, nur ein Patient kann gerettet werden. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Sterblichkeit bei der Ruptur eines Bauchaortenaneurysmas plädieren Gefäßspezialisten für ein Ultraschallscreening zur Früherkennung. „Mithilfe eines Ultraschallscreenings könnten wir die therapiebedürftigen Patienten sicher herausfiltern“, sagt Dr. med. Clemens Fahrig, Chefarzt Innere Medizin und Leiter des Gefäßzentrums am Evangelischen Krankenhaus Hubertus in Berlin. Vorteil der Früherkennung: Eine rechtzeitig eingeleitete Therapie, etwa die Behandlung eines Bluthochdrucks, könne das Fortschreiten der Krankheit verhindern.
G-BA prüft medizinische Notwendigkeit der Früherkennung
Ob sich das für die Krankenkassen rechnet, ist allerdings fraglich. Derzeit prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) die Möglichkeit, in Deutschland ein Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen als Kassenleistung einzuführen. Aufgabe des Ausschusses ist es zunächst, herauszufinden, ob der „diagnostische und therapeutische Nutzen“ sowie die „medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit“ als erfüllt angesehen werden können.
Gefäßmediziner Fahrig ist überzeugt, dass es gute Argumente für ein Screening gibt: „Eine bevölkerungsbasierte Studie aus England zeigt, dass insbesondere Männer ab dem 60. Lebensjahr von einem Screening profitieren“, erklärt Fahrig. Gleichzeitig belaste der Ultraschallcheck die Kassen vergleichsweise wenig: Gerade einmal 15,74 Euro kostet die Untersuchung.
Bauchaortenaneurysma: Gefäßmediziner wollen Risikogruppen schon ab dem 55. Lebensjahr screenen
Ginge es nach der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) sollte ein Screening bei Menschen ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Risikopatienten, wie Patienten mit Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder starke Raucher, sollten nach Auffassung der DEGUM schon ab dem 55. Lebensjahr zum Screening eingeladen werden. Käme der G-BA diesen Vorstellungen nach, könnten sich die 15,74 Euro pro Patient für die Kassen zu Milliarden summieren. Noch ist die G-BA Entscheidung offen.
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