Wie Telemedizin sinnvoll genutzt werden kann
Die Regierung hat im Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz deutlich bekundet, dass sie telemedizinische Leistungen stärker fördern will. Dazu gehören beispielsweise Teletumorkonferenzen, Telekonsile in der Notfallversorgung oder das telemedizinische Monitoring chronisch Kranker. Während solche Methoden in einigen medizinischen Gebieten bereits etabliert sind, sind sie in anderen Bereichen noch nicht über die Erprobungsphase hinausgekommen. In einem Positionspapier hat die Bundesärztekammer (BÄK) nun dargelegt, in welchen Fällen Telemedizin ihrer Ansicht nach den Patienten wirklich helfen kann. Darüber hinaus hat sie Anforderungen an telemedizinische Versorgungskonzepte zusammengestellt.
Telemedizin soll Versorgungslücken ausgleichen
Der BÄK zufolge ist es besonders wichtig, dass telemedizinische Verfahren tatsächliche Versorgungslücken schließen und nicht dazu benutzt werden, die Interessen bestimmter Anbieter zu erfüllen. Nach Ansicht der BÄK ist mehr und mehr eine angebotsgetriebene Implementierung telemedizinischer Gesundheitsleistungen zu beobachten. Deshalb zeige die Kammer nun „Anwendungsfelder auf, in denen ein stärkerer Einsatz telemedizinischer Methoden zum Wohle unserer Patienten wünschenswert ist“, erklärte Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der BÄK.
Die BÄK betont auch, dass es nicht um Einsparpotenziale gehen darf, sondern dass telemedizinische Verfahren immer der Verbesserung der Versorgung der Patienten dienen müssen. Die Methoden sollen daher auch nur zusätzlich zur konventionellen Patientenversorgung eingesetzt werden, diese jedoch nicht ersetzen.
Insbesondere in der Radiologie und der Pathologie lassen sich qualitätssteigernde Effekte durch sogenannte Telekonsile beobachten. Auch im Bereich der Notfallversorgung kann Telemedizin zu einer Verbesserung der innerärztlichen Kommunikation führen. Studien konnten zudem zeigen, dass Telemonitoring bei chronischen Erkrankungen wie beispielsweise der Herzinsuffizienz zu einer kontinuierlichen Versorgung der Patienten beitragen kann.
Telemonitoring soll Versorgung chronisch Kranker verbessern
Wegen des drohenden Ärztemangels, besonders im ländlichen Raum, hofft die Kammer daher, dass Telemonitoring die Versorgung chronisch Kranker verbessern kann. Allerdings müssten hier noch mehr Mittel für Forschungsprojekte bereitgestellt werden, so die BÄK. Sinnvoll seien auch Systeme, die der Überbrückung von Behandlungspausen zwischen Klinikentlassung und ambulanter Weiterbehandlung dienen. Auch innerhalb der psychotherapeutischen Versorgung könnten telemedizinische Methoden Versorgungslücken ausgleichen.
Damit die Anwendung telemedizinischer Verfahren auch angemessen vergütet wird, soll die Telemedizin in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) verankert werden – das wurde beim 118. Deutschen Ärztetag in Frankfurt beschlossen. Im Beschlusstext heißt es, die zurzeit laufende GOÄ-Reform biete die Chance, die sich in der Zukunft zwingend weiterentwickelnden Möglichkeiten der Telemedizin sachgerecht aufzunehmen.
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