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Wie oft bewilligen Krankenkassen Leistungen nach Widerspruch?

Dienstag, 30. Januar 2018 – Autor: Angela Mißlbeck
Wenn die Krankenkasse eine beantragte Leistung ablehnt oder kürzt, kann ein Widerspruch ratsam sein. Denn viele Leistungen werden erst dann bewilligt.
Krankenkassen bewilligen Leistungen nach Widerspruch

Manchmal müssen Versicherte ihr Recht hart erkämpfen. – Foto: Alexander Limbach

Das hatte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach Ende 2017 kritisiert. Besonders Anträge auf Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren werden demnach oft erst nach einem Widerspruch bewilligt. Die Patientenbeauftragte hatte ihre Kritik mit dem Appell an die Kassen verbunden, berechtigte Ansprüche von Patienten nicht zunächst abzulehnen.

Doch kaum eine Krankenkasse legt offen, wie sie mit den Leistungsanträgen ihrer Versicherten umgeht. Oft werden diese Angaben noch nicht einmal auf wiederholte Nachfragen preisgegeben. Dabei können sie ein Qualitätskriterium sein, das Versicherte bei der Wahl einer bestimmten Krankenkasse beeinflusst.

Kassenchef fordert mehr Transparenz über Leistungen nach Widerspruch

Eine der wenigen Ausnahmen macht die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK). „Die Leistungsbereitschaft von Krankenkassen und der Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung leider völlig intransparent“, kritisiert der SBK-Vorstandsvorsitzender Dr. Hans Unterhuber. Er fordert: „Die Krankenkassen sollten ihre Beschwerde- und Widerspruchsquoten öffentlich machen, damit Kunden sich informieren und vergleichen können.“ Die Quote der eingelegten Widersprüche und deren Erfolgsquote seien wichtige Indikatoren, um die Leistungsbereitschaft und Kundenorientierung einer Krankenkasse zu messen, so Unterhuber.

„Auch die Anzahl von Beschwerden gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden Kunden mit ihrer Krankenkasse sind und ob sie sich im Ernstfall auf deren Unterstützung verlassen können. Den Versicherten steht es zu, sich hier ein transparentes Bild machen zu können“, meint der SBK-Chef Deshalb hat die SBK bereits im vergangenen Jahr ihre Zahlen dazu öffentlich gemacht. Damit war sie nach eigenen Angaben die erste gesetzliche Krankenkasse. „Leider haben bislang nur sehr wenige Krankenkassen nachgezogen“, bedauert Unterhuber. Er erneuerte seine Forderung nach mehr Transparenz im Sinne der Versicherten.

Versicherte gewinnen nur jedes fünfte Gerichtsverfahren

Zugleich legt die SBK Zahlen vor: Die gut eine Million Versicherten haben im Jahr 2016 insgesamt 945 Widersprüche eingelegt, davon 756 Widersprüche im Bereich der Krankenversicherung und 189 Widersprüche im Bereich der Pflegeversicherung. Über ihre Berechtigung hat der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse in 804 Fällen beraten. Den Angaben zufolge hat der Ausschuss in nahezu 100 Prozent der Fälle die Entscheidung der Krankenkasse bestätigt.

Einer gerichtlichen Überprüfung hielten 63 Prozent der Entscheidungen der Krankenkasse stand. Insgesamt 171 Verfahren wurden beendet, davon 19 Prozent zugunsten der Versicherten. 18 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen.

Leicht rückläufig war die Zahl der Beschwerden bei der SBK im vergangenen Jahr. Sie sank von 4080 auf 3340. Das entsprach einer Beschwerdequote von 0,31 Prozent (Vorjahr: 0,39%).

Foto: style fotography – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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