Wie bereite ich mich auf eine Pflegebegutachtung vor?
Alles neu in der Pflegebegutachtung macht das Jahr 2017. Denn wer jetzt einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird nach ganz anderen Kriterien begutachtet als im letzten Jahr. Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit bemisst den Grad der Selbstständigkeit. So soll er auch nicht körperliche Einschränkungen aufgrund von Demenzen oder anderen psychiatrischen Erkrankungen im Alter besser erfassen.
Die Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) werden bei ihren Hausbesuchen künftig ganz andere Fragen stellen als bisher. Ging es bisher darum, den Hilfebedarf in Minuten zu erfassen, so versuchen die Gutachter im neuen System, einzuordnen, wieviel der Pflegebedürftige noch selbstständig leisten kann. Dazu wird nicht nur die Mobilität der Pflegebedürftigen, sondern auch ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten betrachtet. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen spielen ebenso eine Rolle wie die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen und mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen umzugehen. Auch die sozialen Kontakte und die Gestaltung des Alltagslebens interessieren die Gutachter künftig.
Wie funktioniert eine Pflegebegutachtung?
Wer noch 2016 einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat, wird noch nach dem alten System der „Minutenpflege“ begutachtet. Stammt der Antrag aus dem Jahr 2017 wenden die Gutachter das neue System an. In jedem Fall meldet sich ein Gutachter des MDK zum Hausbesuch an. Beim Hausbesuch versucht der Gutachter die Pflegebedürftigkeit anhand bestimmter Kriterien einzuordnen. Darauf können Antragsteller sich vorbereiten.
Wie kann ich mich auf den Hausbesuch des Pflegegutachters vorbereiten?
Dr. Bettina Jonas vom MDK Berlin Brandenburg rät Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen schon vorab zu überlegen, was im Alltag besondere Schwierigkeiten macht, wobei Unterstützung benötigt wird und was die Pflegebedürftigen selbstständig leisten können. Beim Hausbesuch des MDK sollten die Menschen anwesend sein, die die persönliche Situation besonders gut kennen. Wer im Alltag hilft oder pflegt, sollte beim Hausbesuch dabei sein. Wenn es einen gesetzlichen Betreuer gibt, dann sollte auch der informiert werden. Auch bestimmte Unterlagen können schon vorher zusammengestellt werden. Dazu gehören Arztberichte, falls vorhanden, ein aktueller Plan über Medikamente und andere Behandlungen und – falls bereits ein Pflegedienst eingeschaltet ist – auch die Mappe des Pflegedienstes.
Was will der MDK Gutachter wissen?
Die Gutachter fragen künftig nicht mehr den Hilfebedarf, sondern die Fähigkeiten ab. Sie werden unter anderem erfassen, wie gut sich die Pflegeperson räumlich und zeitlich orientieren kann, wie sicher sie Risiken erkennt, wie sie im Alltag Entscheidungen treffen, Aufforderungen verstehen und elementare Bedürfnisse mitteilen kann. In das Gutachten fließen auch Angaben darüber ein, wie oft Verhaltensweisen wie nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen oder depressive Verstimmungen auftreten. Außerdem will der MDK zum Beispiel wissen, wie die Pflegebedürftigen sich selbst beschäftigen, Kontakte pflegen und ihren Tagesablauf gestalten können. Diese neuen Faktoren fließen nach einer bestimmten Gewichtung in ein Punktesystem ein, anhand dessen die Eingliederung in die neuen Pflegegrade erfolgt.
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