Kommt Spahns Widerspruchslösung? Oder setzt sich Baerbocks Entscheidungslösung durch? Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die beiden Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Organspende beraten.
Bei der Widerspruchslösung gelten alle Menschen automatisch als Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Der Gesetzesentwurf stammt aus der Feder von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Ziel ist es, die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen.
Reinhardt für die Widerspruchslösung
Unterstützung bekommt die Widerspruchsregelung vom neu gewählten Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. „Wir als Ärzteschaft stehen definitiv zur Widerspruchslösung", sagte Reinhardt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am Donnerstag. Auch bei dieser Lösung werde niemand gegen seinen Willen zum Organspender. " Jeder bekommt die Chance, Nein zu sagen.“ Daher sehe er auch keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Es sei zumutbar, eine Entscheidung zu verlangen oder, wenn jemand gestorben sei, Angehörige vor diese Frage zu stellen", betonte Reinhardt.
Ärzte für das Leben sind dagegen
Die Vereinigung „Ärzte für das Leben“ sieht dies jedoch ganz anders. Zwar sei eine Verpflanzung des Herzens, der Leber oder der Lunge oft lebensrettend. „Dennoch lehnen wir die Widerspruchsregelung entschieden ab“, heißt es in einem Brief vom 24. Juni an die Bundestagsabgeordneten. „Als Ärzte verstehen wir sehr gut die Argumentation für die Organspende. Deren Umstände sind aber nicht gleichgültig. Eine echte Zustimmung ist nicht das gleiche wie ein fehlender Widerspruch“, so die Ärzteorganisation.
Recht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt
Jeder Mensch habe ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das im ärztlichen Prinzip „primum nihil nocere“ („zuerst keinen Schaden anrichten“) seinen Widerhall finde. Dies sei auch der Grund, warum ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten als Körperverletzung gelte. „Was ist aber bei einem sterbenden Patienten, der als Organspender in Betracht kommt? Transplantierte Organe funktionieren nur dann, wenn sie „lebendfrisch entnommen wurden. Aber für lebendige Menschen gilt das Prinzip der Unversehrtheit – man darf ihnen keine Organe entnehmen, erst recht nicht, wenn diese Entnahme zu ihrem sicheren Tod führen würde“, heißt es weiter.
Außerdem stellt „Ärzte für Das Leben“ das Argument, die Widerspruchlösung werde die Zahl der Organspenden erhöhen, in Frage. In Schweden und Singapur habe die Widerspruchsregelung die Spenderzahl nicht verändert, während in Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Lettland, Luxemburg und Wales die Organspenderate nach Etablierung einer Widerspruchslösung sogar gesunken seien.
Weniger Organspenden nach Einführung der Widerspruchslösung
„Selbst in Spanien, das oft als Erfolgsgeschichte präsentiert wird, hat sich die Spenderrate nach Einführung der Widerspruchslösung sechs Jahre lang nicht verändert. Experten gehen davon aus, dass die Zunahme der Spenderrate, die danach in Spanien beobachtet wurde, nicht auf die Widerspruchslösung, sondern in erster Linie auf eine Verbesserung der Transplantationsinfrastruktur zurückzuführen war“, heißt es in dem Brief.
Der Bundestag hat sich unterdessen noch mit einem weiteren Gesetzesentwurf befasst, der eine Entscheidungslösung vorsieht. Danach soll die jetzige Regelung, wonach der Spendewille etwa in einem Ausweis dokumentiert wird, im Grundsatz erhalten bleiben. Sie soll durch ein Online-Register ergänzt werden, in das jeder Bürger seinen Willen selbst eintragen kann. Der Vorschlag wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock vorgelegt.
Welchen Argumenten die Abgeordneten folgen werden, bleibt abzuwarten. Im Herbst soll eine Entscheidung fallen.
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