
Die Quarantäne in Deutschland beträgt zehn Tage Doch es gibt viele Ausnahmen – Foto: © Adobe Stock/ okrasiuk
Bund und Länder hatten letzte Woche die Qurantäneregelungen geändert. Besonders verwirrend war, dass in Berlin zunächst jeder Bezirk entscheiden konnte, wie lange Kontaktpersonen in Quarantäne mussten. Nun hat sich Berlin aber auf die bundesweit einheitliche Regelung geeinigt.
Da Gesundheitsämter vielerorts Betroffene nicht mehr kontaktieren, ist es wichtig diese Regelung zu kennen. Denn auch ohne offizielle Aufforderung gilt für Infizierte und Kontaktpersonen eine Isolations- bzw. Quarantänepflicht. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. In Berlin riskiert man ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro.
Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen
Zunächst einmal gilt: Wer einen positives Schnelltestergebnis hat, ist zu einem zusätzlichen PCR-Test verpflichtet. Bis das Ergebnis vorliegt, gilt zwar noch keine Quarantänepflicht gilt, „jedoch sollten sich Betroffene vorsorglich in häusliche Isolation begeben“, heißt es auf der Seite des Berliner Senats.
Wird die Corona-Infektion durch einen positiven PCR-Test bestätigt, muss sich der Infizierte umgehend isolieren. Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen wie zum Beispiel Haushaltsangehörige, hier heißt es dann aber nicht "Isolation", sondern "Quarantäne". Die Wohnung darf jetzt nicht mehr verlassen werden, nur der Gang zu einem Testzentrum ist erlaubt.
Die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von Kontaktpersonen endet neuerdings automatisch nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht nötig. Wer die Quarantäne oder Isolation früher beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis). Kitakinder und Schüler können sich schon nach fünf Tagen freitesten.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Während es für Infizierte keine Ausnahmen gibt, sind Kontaktpersonen wie etwa Haushaltsangehörige dann von einer Quarantäne ausgenommen, wenn sie
- dreimal geimpft sind (vollständig geimpft + Boosterimpfung)
- vollständig geimpft sind (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung)
- genesen sind (ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests)
- genesen und zusätzlich geimpft sind, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegen darf
- wenn sie nach einer Impfung mit Johnson & Johnson zusätzlich zweimal geimpft sind
Grundvoraussetzung für die Ausnahmen ist, dass die Kontaktpersonen symptomfrei sind.