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Wer Klinik-Qualität nicht offenlegt, zahlt bald drauf

Montag, 24. März 2014 – Autor: Angela Mißlbeck
Der Gemeinsame Bundesausschuss macht ernst mit der Qualitätssicherung: Krankenhäuser, die fehlerhafte oder unvollständige Qualitätsberichte abliefern, müssen ab 2015 mit Sanktionen rechnen. Auch Geldstrafen sind vorgesehen.
Krankenhäuser müssen künftig über Bonuszahlungen an Chefärzte informieren

Ab 2015 gelten Sanktionen für ungenügende Qualitätsberichte von Krankenhäusern – Foto: fotodo - Fotolia

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende März beschlossen, dass es nicht länger ohne Folgen bleibt, wenn Krankenhäuser unvollständige oder fehlerhafte Qualitätsberichte abliefern. Künftig sollen die schwarzen Schafe auf einer Liste auf der Homepage des G-BA veröffentlicht werden. Liefern sie wiederholt Qualitätsberichte, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, müssen Krankenhäuser mit Qualitätssicherungsabschlägen rechnen. Das sollen zunächst ein Euro pro Krankenhausfall sein, später zwei Euro. Die Regelung gilt ab dem Berichtsjahr 2013. Die erste Liste dürfte also ab Frühjahr 2015 veröffentlicht sein. Die Wirksamkeit der Sanktionen soll nach drei Jahren überprüft werden.

Qualitätssicherung: Informationspflicht über Bonuszahlungen

Gleichzeitig mit den Sanktionen für fehlerhafte Qualitätsberichte hat das oberste Selbstverwaltungsgremium im Gesundheitswesen beschlossen, dass die Qualitätsberichte auch Informationen über sogenannte Chefarztverträge enthalten müssen. Falls Krankenhäuser ihren leitenden Ärzten Boni für die Durchführung von bestimmten Operationen, Eingriffen oder Leistungen zahlen, muss das künftig angegeben werden. Mit diesem Beschluss setzt der G-BA eine Neuregelung aus dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz um. Die Rahmenvereinbarung zur Umsetzung haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer (BÄK) im vergangenen Jahr festgelegt. Dort ist ausdrücklich festgehalten, dass finanzielle Anreize für einzelne Eingriffe oder Leistungen nicht vereinbart werden dürfen. Krankenhäuser, die von dieser Regelung abweichen, müssen das in ihren Qualitätsberichten veröffentlichen.

Krankenkassen begrüßen Sanktionen der Krankenhäuser

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss. Die Regelung sei gut, denn Versicherte und niedergelassene Ärzte müssten sich darauf verlassen können, dass die Daten vollständig und richtig sind. „Leider ist die Bereitschaft zur Qualitätstransparenz nicht überall gleichermaßen vorhanden. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Kliniken unvollständige Qualitätsberichte erstellen oder überhaupt keine. Das ist nicht länger hinnehmbar“, so Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg.

Krankenhäuser müssen schon seit 2005, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte veröffentlichen. Die Details regelt der G-BA. Zum Berichtsjahr 2012 hat der Ausschuss eine umfassende Überarbeitung der Regelungen beschlossen. Diese umfangreichen Neuerungen führen nun wahrscheinlich zu Verzögerungen bei der Vorlage der Qualitätsberichte für das Jahr 2012. Deshalb hat der Ausschuss den Krankenhäusern eine pauschale Fristverlängerung gewährt. Im Normalfall hätten die Kliniken die Berichte bis zum 15. Februar übermitteln müssen. Jetzt genügt es, wenn sie die Berichte Ende Juni/Anfang Juli an den Ausschuss übermitteln.

Foto: fotodo - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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