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Wenn die Bürgerversicherung kommt, drohen Ärzten Milliardenverluste

Sonntag, 31. März 2013 – Autor:
Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung (PKV) würde für niedergelassene Ärzte Einkommensverluste in Milliardenhöhe bedeuten. Einer neuen Studie zufolge variieren die Einbußen zwischen 1,6 und rund 6 Milliarden Euro.
Ärztehonorare

Das Ende der PKV könnte vielen Arztpraxen die Existenz kosten

86 Prozent der niedergelassenen Ärzte sind für das duale Krankenversicherungssystem aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung und gegen den Umbau zu einer Bürgerversicherung, das geht aus einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands der niedergelassenen Fachärzte und des Online-Ärztenetzwerks Hippokranet unter 2100 Ärzten hervor. Kein Wunder: Die PKV zahlt höhere Ärztehonorare als die GKV. Viele Praxen könnten ohne Privatpatienten gar nicht existieren.

Doch ob die private Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung eine Zukunft hat, wird seit langem diskutiert. Jetzt hat die Technikerkrankenkasse eine Studie vorgelegt, die die möglichen Auswirkungen eines einheitlichen Vergütungssystems in der ambulanten Versorgung antizipiert. Demnach könnte ein einheitliches Ärztehonorar für die Mediziner Einkommensverluste zwischen 1,6 und rund 6 Milliarden Euro bedeuten.

Bei allen Szenarien müssen Ärzte Einkommenseinbußen hinnehmen

Die Studie „Finanzielle Wirkungen eines einheitlichen Vergütungssystems in der ambulanten ärztlichen Vergütung“ – wurde vom Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem im Auftrag der TK durchgeführt. Die Studie zeigt drei Grundmodelle einer Umstellung zu einem einheitlichen System auf.

Im ersten Modell werden alle PKV-Versicherten sofort in das neue Versicherungssystem einbezogen. Hierdurch würde im ersten Umstellungsjahr ein Honorarverlust von vier Milliarden Euro entstehen, bis 2030 würde sich der Honorarverlust auf rund sechs Milliarden Euro belaufen.

Im zweiten Modell bleiben die bisherigen Versicherten in der PKV, es werden aber keine Neuzugänge mehr aufgenommen. Bei diesem Extrem-Szenario würde den Ärzten zunächst kein Verlust entstehen, er baut sich vielmehr auf und würde bis 2030 auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen.

Im dritten Modell erhalten die PKV-Versicherten ein befristetes Wechselrecht. In diesem "mittleren Szenario“ hängt der Verlust vom Ausmaß des Wechsels ab. Unterstellt wird, dass 20 Prozent der unter 50-Jährigen und 50 Prozent der älteren PKV-Versicherten das Wahlrecht nutzen. Unter dieser Annahme beträgt der Honorarausfall im ersten Jahr 1,6 Milliarden Euro und steigt bis 2030 auf 3,1 Milliarden Euro jährlich. Basis ist die Annahme, dass heute privat Versicherte im einheitlichen System pro Kopf ambulant-ärztliche Leistungen im selben Umfang auslösen wie derzeit GKV-Versicherte.

Pro und Kontra einheitliche Bürgerversicherung

Studienautor Jürgen Wasem von der Universität Duisburg hält das jetzige duale Vergütungssystem für reformbedürftig. Sowohl das GKV- als auch das PKV-Vergütungssystem seien nicht zukunftstauglich. „Die unterschiedlichen Honorarsysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu vereinheitlichen, bietet daher die Chance, die ärztliche Vergütung grundlegend neu zu strukturieren“, so der Gesundheitsökonom. Ob und inwieweit die Einkommensverluste für die Ärzte kompensiert werden sollten, sei eine politische Entscheidung.

Insbesondere die SPD sieht die Private Krankenversicherung am Ende. Sie plädiert für eine Bürgerversicherung für alle Menschen. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen sieht indes die ambulante Versorgung in Gefahr. „Ein Blick über die Grenze zeigt, dass in allen Ländern mit Einheitsversicherungen die medizinische Versorgung deutlich schlechter ist als in Deutschland: extrem lange Wartezeiten, keine freie Arzt- und Krankenhauswahl, rationierte Leistungen, hohe Zuzahlungen“, teilt der Verband in einer aktuellen Stellungnahme mit. Ohne den Systemwettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen seien Leistungskürzungen politisch viel einfacher durchsetzbar.

Foto: © pic-unique - Fotolia.com

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