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Was tun, wenn die Corona-App „Erhöhtes Risiko” anzeigt?

Dienstag, 30. Juni 2020 – Autor:
Was tun, wenn die Corona-App auf rot schaltet und "Erhöhtes Risiko" anzeigt? Das Robert Koch-Institut gibt dazu Empfehlungen. Einen automatischen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Test gibt es danach nicht.
Corona-Warn-App

Wie es für die Betroffenen weitergeht, wenn die Corona-Warn-App "Erhöhtes Risiko" anzeigt – Foto: ©U. J. Alexander - stock.adobe.com

Was tun, wenn die Corona-App auf rot schaltet und „Erhöhtes Risiko" anzeigt? Das Robert Koch-Institut hat eine Empfehlung herausgebracht, wie Ärzte mit diesen Fällen umgehen sollen. Einen automatischen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Test gibt es danach nicht.

Die Corona-Warn-App informiert den Nutzer darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sie rät, sich in dem Fall an den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 zu wenden. Bis zur Klärung solle der Betroffene sich besonders umsichtig verhalten und soweit wie möglich in häusliche Quarantäne begeben. Letztlich steht aber jedem Nutzer frei, selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen er dann ergreift.

Was tun, wenn die Corona-App "Erhöhtes Risiko" anzeigt?

Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Quarantäne trifft der behandelnde Arzt beziehungsweise das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung.

Was tun, wenn die Corona-App "Erhöhtes Risiko" anzeigt? Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sollen niedergelassene Ärzte mit Patienten mit Warnhinweis und ohne Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion ein ärztliches Gespräch führen.

Weiterverbreitungsrisiko abklären

In dem wird zunächst versucht, die Kontaktsituation zu klären: Bestand am Tag der letzten Risiko-Begegnung ein enger Kontakt mit einer oder mehreren Personen (mindestens 15 Minuten Kontakt mit zugewandten Gesichtern und Abstand unter 1,5 m), gab es eine Teilnahme an Feiern oder ähnlichem?

Auch das Weiterverbreitungsrisiko muss erörtert werden: Hat die gewarnte Person Kontakte mit Risikogruppen? Ist sie in medizinischen, Alten- oder Pflegeeinrichtungen tätig oder lebt in einem Haushalt mit Risikogruppen (ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen)? Arbeitet die Person im pädagogischen Bereich wie Kitas oder Schulen oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen oder Massenunterkünften wie zum Beispiel im Justizvollzug?

Betroffener sollte sich beim Gesundheitsamt melden

Wenn der Arzt zum Schluss kommt, dass ein relevant erhöhtes Infektions- oder Weiterverbreitungsrisiko besteht oder die Kontaktsituation aufgrund fehlender Informationen unklar ist, werden folgende Maßnahmen empfohlen: Anbieten einer sofortigen PCR-Testung auf SARS-CoV-2 mit dem Hinweis, dass ein negatives PCR-Testergebnis eine Infektion zum Zeitpunkt der Testung nicht ausschließt.

Der Patient wird zur Einhaltung der AHA-Regeln angehalten - Abstand halten (mindestens 1,5 m), Hygiene beachten (Hust- und Niesregeln, Händewaschen), Alltagsmasken tragen - und zur Reduktion der Kontakte für 14 Tage seit der letzten aufgezeichneten Risiko-Begegnung. Ein Betroffener mit relevant erhöhtem Risiko oder unklarem Risiko sollte sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das kann eine mögliche Quarantäne anordnen.

Kein Test bei nicht relevant erhöhtem Risiko

Wenn der Arzt Schluss kommt, dass trotz der Warnmeldung kein relevant erhöhtes Infektions- oder Weiterverbreitungsrisiko besteht, sind folgende Maßnahmen empfohlen: Keine Durchführung einer PCR-Testung auf SARS-CoV-2. Einhaltung der AHA-Regeln. Reduktion der Kontakte für 14 Tage seit letzter aufgezeichneter Risiko-Begegnung. Keine Meldung als Verdachtsfall.

Patienten mit Warnhinweis und Symptomen einer SARS-CoV-2-Infektion sollen genau wie symptomatische Patienten mit Kontakt zu einem bestätigtem Fall behandelt werden: eine sofortige PCR-Testung auf SARS-CoV-2 wird unbedingt empfohlen. Ein negatives Testergebnis schließt eine Infektion zum Zeitpunkt der Testung nicht aus.

Meldung an das zuständige Gesundheitsamt

Bei weiterhin bestehendem klinischem Verdacht, kann eine erneute Testung notwendig sein. Zudem sollten die Betroffenen die AHA-Regeln einhalten sowie die Kontakte für 14 Tage seit der letzten aufgezeichneten Risiko-Begegnung reduzieren. Sie werden an das zuständige Gesundheitsamt als Verdachtsfall gemeldet.

Es gibt keine Daten dazu, wie viele Menschen mit Hilfe der Corona-Warn-App bereits über eine mögliche Risiko-Begegnung informiert wurden, da die App auf einem dezentralen Ansatz basiert.

12.6 Millionen Deutsche luden App herunter

Insgesamt wurde die App auf 12,6 Millionen Geräte in Deutschland installiert. Damit wurde sie in Deutschland öfter heruntergeladen als die ähnlichen digitalen Anwen­dungen in allen anderen EU-Staaten zusammen.

Sie ist mittlerweile auch in anderen europäsichen Staaten wie Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Tschechien, Polen, Dänemark, Rumänien und Bulgarien verfügbar. Weitere Länder sollen folgen.

Foto: Adobe Stock/U.J.Alexander

Hauptkategorie: Corona
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