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Was in Zeiten von Corona beim Impfen zu beachten ist

Montag, 11. Mai 2020 – Autor:
Was in Zeiten von Corona beim Impfen zu beachten ist, hat jetzt das Robert Koch-Institut zusammengefasst. Wichtig: Eine Impfung verschlechtert nicht die Immunabwehr.
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Eine Impfung schwächt nicht die Immunabwehr, betont das Robert Koch-Institut – Foto: ©sharryfoto - stock.adobe.com

Was in Zeiten von Corona beim Impfen zu beachten ist, hat jetzt das Robert Koch-Institut zusammengefasst. Die Pandemie sollte keinesfalls zu Impflücken führen, heißt es im Epidemiologischen Bulletin vom 30. April 2020.

Wichtig: Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit SARS-CoV-2 durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung negativ beeinflusst wird. Anstehende Routine-Impfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen sollten daher grundsätzlich nur bei akuten, schweren Erkrankungen verschoben werden.

Impfung nach überstandenem COVID-19

Impfungen bei COVID-19-Patienten sollten erst nach vollständiger Genesung und frühestens 4 Wochen nach dem letzten positiven PCR- Befund erfolgen. Impfungen von Kontaktpersonen können bei Symptomfreiheit 14 Tage nach dem letzten potenziell infektiösen Kontakt erfolgen.

Sollte bei einer Kontaktperson eine SARS-CoV-2- Infektion nachgewiesen worden sein und diese asymptomatisch verlaufen, sollten Impfungen frühestens 4 Wochen nach dem positiven PCR-Befund erfolgen.

Was in Zeiten von Corona beim Impfen zu beachten ist

Was in Zeiten von Corona beim Impfen zu beachten ist: Grundsätzlich können und sollen alle von der STIKO empfohlenen Impfungen altersentsprechend durchgeführt werden. Besonders die Grundimmunisierung mit allen STIKO-empfohlenen Impfungen im ersten und zweiten Lebensjahr sollte unbedingt zeitgerecht begonnen werden (ab 8 Wochen) und möglichst rechtzeitig (mit 15 Monaten) beendet werden.

Da die Kontaktreduzierung zu den wichtigsten Maßnahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gehört, kann es aber sinnvoll sein, Auffrischimpfungen, die mit einem breiten Zeitfenster empfohlen sind, erst bei einem geringerem Pandemie-Geschehen durchzuführen.

Wer sollte gegen Pneumokokken geimpft werden?

Bei Personen im Alter ab 60 Jahren muss an die altersbedingten Impfempfehlungen zum Schutz vor Pneumokokken, Herpes zoster und die jährliche Influenza-Impfung gedacht werden.

Bis auf weiteres sind beide Pneumokokkenimpfstoffe nur eingeschränkt lieferbar. Um besonders vulnerable Personengruppen möglichst effektiv und entsprechend ihrem Risiko zu schützen, soll wie folgt vorgegangen werden: Prevenar 13 soll ausschließlich für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von 2 Jahren verwendet werden. Pneumovax 23 soll prioritär verwendet werden für Patienten mit Immundefizienz, Senioren ab dem Alter von 70 Jahren und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen.

Impfungen für Personen mit Immundefizienz

Generell ist der Impfschutz bei Immun-supprimierten oder Personen mit anderen gesundheitlichen Risikofaktoren besonders wichtig. Anwendungshinweise der STIKO für Impfungen von Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression sind unter folgendem Link verfügbar: www.rki.de/immundefizienz. 

In den Arzt-Praxen sollten Abläufe gewährleistet sein, durch die die Möglichkeit einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 während des Impftermins soweit wie möglich ausgeschlossen wird. Diese richten sich natürlich auch nach den räumlichen Gegebenheiten. Beispielsweise können gesonderte Impfsprechstunden eingerichtet werden. Impftermine sollten so organisiert werden, dass die Patienten und deren Begleitpersonen möglichst keine Wartezeit haben.

Keine Impfung bei Erkältungssymptomen

In der kinder- und jugendärztlichen Versorgung können gesonderte Sprechzeiten für Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen von infektfreien Kindern und Jugendlichen geplant werden. Zu den Kinder- und Säug-lingsimpfungen sollten möglichst keine Geschwisterkinder mitgebracht werden.

Bei der Vereinbarung der Impftermine soll darauf hingewiesen werden, dass diese ggf. verschoben werden müssen, falls der Patient oder die Begleitperson Erkältungssymptome haben. Um die Zahl der Impftermine gering zu halten, ist es möglich, mehr als zwei Impfungen an einem Termin zu verabreichen.

Foto: Adobe Stock/sharryfoto

Hauptkategorie: Corona
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