Was Herzkranke beim Fliegen beachten müssen
Herzleiden sind Volksleiden. Allein von der koronaren Herzkrankheit (KHK) – Vorläufer des Herzinfarkts und häufigste Ursache für Herzschwäche – sind in Deutschland sechs Millionen Menschen betroffen. Dass niemand von ihnen mehr ein Flugzeug besteigen dürfte, stimmt nicht, obwohl Fliegen bekanntlich große Risiken für Herzpatienten birgt. Denn die veränderten Atmosphäre in der Druckkabine mit ihrem niedrigen Luftdruck und geringen Sauerstoffkonzentration ist eine zusätzliche Belastung für das Herz-Kreislauf-System.
Flugreisen – auch bei KHK und Herzschwäche
Um Klarheit für die Betroffenen zu schaffen, wann Flugreisen erlaubt sind, hat die Deutsche Herzstiftung eine ausführliche schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. Die Expertise „Flugreisen – auch bei KHK und Herzschwäche“ kann kostenlos bei der Stiftung angefordert oder im Netz heruntergeladen werden.
Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung und Leiter des Herzzentrums Duisburg gibt vorab Entwarnung: „Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen“, wird er in einer Mitteilung der Herzstiftung zitiert. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche sei die Leistungsfähigkeit des Herzens. Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen, rät der Herzspezialist.
Größe des Herzinfarkts entscheidet über Flugtauglichkeit
Laut Herzstiftung hängt nach einem Herzinfarkt die Flugreisetauglichkeit vor allem von der Infarktgröße ab. Nach einem kleinen Infarkt sei das Risiko niedrig und der Patient könne schon fünf bis acht Tage später wieder ein Flugzeug besteigen. Langstreckenflüge seien jedoch auch bei niedrigem Risiko nicht empfehlenswert, meint Schöls.
Auch Menschen mit einer Herzschwäche sollten vor einem Flug zum Arzt. Der bestimmt den Grad der Herzinsuffizienz nach der sog. NYHA-Klassifikation. Tabu ist das Fliegen dann, wenn eine chronisch stabile Herzschwäche bis NYHA-Stufe II besteht. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls. „Nach akutem Linksherzversagen sollte bis zu sechs Wochen mit dem Fliegen gewartet werden.“ Ratsam sei es auch, einen Platz in der Nähe zur Flugzeugtoilette zu buchen, da der leichte Sauerstoffmangel in der Druckkabine die Wirkung der häufig eingenommenen Entwässerungsmittel noch verstärke.
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