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Was bringt die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade?

Dienstag, 20. Dezember 2016 – Autor: Angela Mißlbeck
Rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige erhalten in diesen Tagen die Bescheide zur Umstellung der Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Viele dürfen sich freuen, denn sie erhalten ab 2017 höhere Sachleistungen.
Umstellung 2017: Pflegegrad statt Pflegestufe

Pflegebedürftigkeit wird ab 2017 in Pflegegraden gemessen. – Foto: Sir_Oliver - Fotolia

„Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden dadurch besser eingestuft. Sie erhalten einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands der Pflegekassen (MDS). Auch der Unterstützungsbedarf von Dialysepatienten und von beatmungspflichtigen Patienten könne mit den Pflegegraden besser erfasst werden. Pick zeigte sich überzeugt, „ dass die Einstufung gerechter wird“.

Die Überleitung von Pflegebedürftigen, die bereits in eine Pflegestufe eingruppiert sind, in das neue System der Pflegegrade erfolgt automatisch. Dabei gilt: „Niemand wird schlechter gestellt. Ein Großteil der Leistungsempfänger erhält höhere Leistungen“, so Pick. Niemand muss sich dafür neu begutachten lassen, es sei denn, er ist mit der neuen Einordnung nicht einverstanden.

Wie funktioniert die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade?

Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad eingruppiert, also zum Beispiel von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2. Sie erhalten 72 Euro mehr Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für 221 Euro mehr. Hat ein Medizinischer Dienst bei einer Begutachtung bereits eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, werden die Pflegebedürftigen sogar in den übernächsten Pflegegrad eingeordnet, also etwa von Pflegestufe 1 auf Pflegegrad 3. Sie können mit 229 Euro mehr Pflegegeld oder 609 Euro mehr Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege rechnen.

Das Bundesgesundheitsministerium und der MDS rechnen übereinstimmend damit, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland durch den Systemwechsel mittelfristig um rund 500.000 von 2,8 auf 3,3 Millionen Menschen steigen wird.

Wer sollte wann einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen?

Wer noch in diesem Jahr einen Antrag auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung stellt, wird nach dem alten System der „Minutenpflege“ und der Pflegestufen begutachtet und eingruppiert. Dazu rät der MDS für den Fall, dass Pflegebedürftigkeit kürzlich eingetreten ist, denn dann bestehen bereits im Dezember Ansprüche.

Alle Anträge ab 1. Januar 2017 werden aber nach dem neuen Modell der Pflegegrade bearbeitet. Dieses Modell stellt den Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers in den Vordergrund und bemisst ihn anhand von sechs unterschiedlich gewichteten Bereichen. Dabei spielen künftig viele psychische Faktoren eine Rolle, die bisher bei der Pflegebegutachtung nach dem alten System nicht betrachtet wurden, etwa die Fähigkeiten, die Freizeit selbst zu gestalten, Kontakte zu pflegen und den Tagesablauf zu strukturieren. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt dann anhand eines Punktesystems. Einen besonderen Pflegebedarf sieht das neue System für Menschen vor, die überhaupt nicht greifen, stehen oder gehen können.

Foto: Sir_Oliver – fotolia.com

Hauptkategorie: Pflege
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