Wann symptomfreie Personen auf Kassenkosten auf Corona getestet werden

Auch symptomfreie Personen können auf Kassenkosten auf Corona getestet werden – Foto: ©Robert Leßmann - stock.adobe.com
Seit dem 15. Oktober gelten neue Regeln, in welchen Fällen symptomfreie Personen auf Kassenkosten auf Corona (SARS-CoV-2) getestet werden. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Neben dem Öffentlichen Gesundheitsdienst können auch Ärzte solche Tests veranlassen. Alle Regelungen der neuen Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums gelten für gesetzlich und privat versicherte Patienten.
So werden zunächst Kontaktpersonen getestet. Als Kontaktperson gilt, wer in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten engen Kontakt mit einem Infizierten, insbesondere in einer Gesprächssituation, hatte oder mit ihm im selben Haushalt lebt.
Kontakt beim Feiern, Singen, Sport
Auch Personen, die sich in räumlicher Nähe zu einer infizierten Person, zum Beispiel bei Feiern, beim gemeinsamen Singen oder Sporttreiben in Innenräumen, aufgehalten haben, gehören dazu. Ebenso Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App erhalten haben. Veranlasst wird der Test durch den Gesundheitsdienst oder einen Arzt. Es wird ein PCR-Test durchgeführt.
Getestet wird Personal aus Arztpraxen sowie anderer medizinischer Heilberufe wie Physiotherapie-, Psychotherapie und Ergotherapie-Praxen. Es wird ein Antigen-Test durchgeführt. Diese sind derzeit nur als Schnelltest erhältlich. Es sollten nur Antigen-Tests verwendet werden, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet hat.
Symptomfreie Personen auf Kassenkosten auf Corona getestet
Wann symptomfreie Personen auf Kassenkosten auf Corona getestet werden: Getestet werden Personen vor einer ambulanten OP oder vor der Aufnahme in ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder eine Reha-Einrichtung - und zwar mit einem PCR-Test.
Einreisende aus in- und ausländischen Risikogebieten werden nur getestet, wenn der Öffentliche Gesundheitsdienst die Testung verlangt. Für Personen, die sich in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, gilt diese Regelung nur bis zum 8. November. Hier muss der Testwillige das Verlangen gegenüber dem Arzt darlegen. Es wird ein PCR-Test gemacht.
Positiver Antigen-Test muss durch PCR-Test bestätigt werden
Positive SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests sind mittels eines PCR-Tests zu bestätigen, heißt es weiter in der Mitteilung. Die bestätigende Diagnostik ist eine Krankenbehandlung und wird von der jeweiligen Krankenversicherung (Gesetzlich Krankenversicherte über die Krankenkasse, Privatpatienten über die jeweilige Privatversicherung) übernommen. Alle positiven Erregernachweise sind meldepflichtig.
Für Patienten mit Krankheitssymptomen ändert sich nichts: Der Arzt soll weiterhin bei Covid-19-typischer Symptomatik einen PCR-Test veranlassen.
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