
Bei bestimmten Patienten ist eine Ohnmacht ein Fall für den Arzt – Foto: ©Tunatura - stock.adobe.com
Die Umgebung verschwimmt, Geräusche klingen wie durch Watte, Augenblicke später kommt es zu Bewusstlosigkeit: Eine plötzliche Ohnmacht kann auch gesunde Menschen treffen. Oft hat sie harmlose Ursachen. Wann sie abgeklärt werden sollte, erläutert die Deutsche Herzstiftung. Auch auf eine Corona-Infektion könnte sie hindeuten, das zeigt eine aktuelle US-Studie.
Für die Hirntätigkeit und damit das Bewusstsein ist es erforderlich, dass das Gehirn kontinuierlich durchblutet und somit mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird. Fällt der Blutdruck etwa beim systolischen (oberen) Wert unter 70 mmHg, wird das Gehirn nicht mehr ausreichend durchblutet, der Mensch wird ohnmächtig.
Wann eine Ohnmacht ärztlich abgeklärt werden sollte
Häufig steckt eine Fehlregulation des Kreislaufs dahinter. Bei Menschen, die zu Synkopen neigen, stellen sich die Blutgefäße plötzlich weit, so dass der Blutdruck zu stark sinkt. Mögliche Auslöser sind langes Stehen, Hitze oder der Aufenthalt in stickigen Räumen. Solche Reflex-Synkopen treten häufig bei jungen, herzgesunden Menschen auf. Sie sind unangenehm, beeinträchtigen die Lebenserwartung jedoch nicht.
Als gefährlich hingegen gelten Synkopen, die durch Funktionsstörungen des Herzens ausgelöst werden. Herzpatienten sollten eine vorübergehende Ohnmacht daher unbedingt ärztlich abklären lassen. Mit dem Ultraschall des Herzens lassen sich eine Herzmuskelschwäche, erlittene Herzinfarkte, Klappenfehler oder auch ein Lungenhochdruck rasch erkennen, so der Kardiologe Prof. Wolfgang von Scheidt vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung.
Ultraschall oder Langzeit-EKG
Liegen der Synkope hingegen Herzrhythmusstörungen zugrunde, helfen ein Langzeit-EKG oder ein Ereignisrekorder, die Störung zu erkennen. Insbesondere die Kammertachykardie, bei der sich die Herzkammern viel zu schnell zusammenziehen und so eine normale Versorgung des Kreislaufs verhindern, ist unmittelbar lebensbedrohlich. Angehörige von Herzpatienten sollten daher umgehend die 112 wählen und gegebenenfalls mit der Wiederbelebung beginnen, falls der oder die Betroffene nicht kurzfristig aus der Ohnmacht erwacht.
Herzrhythmusstörung als Ursache der Ohnmacht
Wird die Herzrhythmusstörung als Ursache der Bewusstlosigkeit erkannt, setzen Ärzte den Betroffenen meist einen Defibrillator ein. Dieser kann im Ernstfall durch die Abgabe eines Elektroschocks den Herzschlag normalisieren.
Auch bei langsamen Herzrhythmusstörungen können Synkopen neben Schwindelattacken und einer verminderten Leistungsfähigkeit auftreten. Die Beschwerden führen deutlich seltener zum plötzlichen Herztod und lassen sich durch einen Herzschrittmacher beseitigen.
Schädigung des Nervensystems als Ursache
Bedenklich sind auch Synkopen, die durch eine Schädigung des Nervensystems, beispielsweise bei Diabetes Mellitus oder Nierenfunktionsstörungen, entstehen, warnt von Scheidt, Direktor der I. Medizinischen Klinik am Universitätsklinikum Augsburg. "In diesen Fällen muss der Arzt die Ursache abklären und gegebenenfalls die Medikation anpassen."
Auch Corona könnte hinter einer Ohnmacht stecken
In einer US-Studie zeigte sich, dass hinter einer Ohnmacht möglicherweise auch eine Corona-Infektion stecken kann. Insgesamt wurden 102 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Patienten aus dem Bundesstaat New York in die Untersuchung einbezogen. 24 Prozent von ihnen kamen wegen einer Synkope, einer Beinah-Synkope oder einem Sturz aus ungeklärter Ursache ins Krankenhaus. Fieber oder Atemwegs-Symptome traten bei ihnen weniger stark in Erscheinung.
Die Gründe für die Synkope bei COVID-19-Patienten sind wahrscheinlich multifaktoriell, so die Wissenschaftler um Dr. Tara Chen vom Klinikverbund Rochester Regional Health. Die Ohnmacht sollte als Frühwarnzeichen ernstgenommen werden. Die Studie erschien im Fachmagazin Annals of Emergency Medicin.
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