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Vorsorge ist gut – qualitätsgesichert ist sie noch besser!

Montag, 17. Februar 2014 – Autor: Cornelia Wanke
Anbieter von Präventionskursen können künftig ihre Bewegungs-, Ernährungs- oder Stressbewältigungskurse bei einer zentralen Stelle dahingehend prüfen lassen, ob sie nach § 20 SGB V bezuschusst werden oder nicht.
Neues Präventionsportal geht online

Die Qualität von Präventionskursen wird transparenter – Foto: Robert Kneschke - Fotolia

Auf dem neuen Internetportal „zentrale-pruefstelle-praevention.de“ können Anbieter von Präventionskursen künftig ihre Angebote hochladen – und erhalten dann innerhalb von zehn Tagen Nachricht, ob der Kurs den qualitativen Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und im Rahmen des § 20 SGB V bezuschusst werden kann. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht im Rahmen von § 20 und § 20a SGB V durchgeführt oder gefördert werden. Wer solch einen Kurs belegt, muss ihn also aus der eigenen Tasche bezahlen – und kann auch nicht darauf vertrauen, dass er entsprechend qualitätsgesichert ist.

Versicherte können unter Tausenden von Angeboten wählen

Geprüft werden von der gemeinsamen Stelle, die mehrere gesetzliche Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der BKK-Dachverband eingerichtet haben, unter anderem die Qualifikation des Anbieters sowie Leistungsnachweise und Trainermanuale. Mittlerweile enthält die Datenbank etwa 369.000 geprüfte Kurse von 116.000 Anbietern aus ganz Deutschland. Versicherte der beteiligten Krankenkassen können auf der Internetseite ihrer Kasse so ganz bequem und kostenlos erfahren, welche Kurse von ihrer Krankenkasse bezuschusst werden.

Wo „Deutscher Standard Prävention“ draufsteht, ist auch Qualität drin!

„Die gemeinsame Prüfstelle macht das Verfahren weitaus effizienter und einfacher“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes, bei der Vorstellung der Vorstellung des neuen Qualitätsportals. Doppelprüfungen durch unterschiedliche Kassen und unterschiedliche Wertungen gehörten damit der Vergangenheit an. Darüber hinaus sei das Portal auch eine zusätzliche Serviceleistung der teilnehmenden Kassen.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erwartet zudem einen deutlichen Qualitätsschub durch das mit dem Qualitätsportal eingeführte Prüfsiegel. Versicherte könnten anhand der Kennzeichnung als „Deutscher Standard Prävention“ nun schnell erkennen, welche Kurse qualitätsgesichert sind.
Das Qualitätssiegel gilt für drei Jahre – danach müssen die Anbieter von Präventionskursen ihre Maßnahmen erneut überprüfen lassen.

www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

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