Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der Potenz oder zur Gewichtsreduktion werden oft als "rein pflanzlich" und "frei von Nebenwirkungen" angeboten. In vielen Fällen werden aber die Verbraucher getäuscht. So haben Untersuchungen von einigen europäischen Überwachungsbehörden ergeben, dass manche dieser Produkte unerlaubte, nicht deklarierte pharmakologisch wirksame Wirkstoffe enthielten. Jetzt wird über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) europaweit vor zahlreichen Präparaten dieser Produktgruppe gewarnt. Der Verzehr solcher Nahrungsergänzungsmittel kann mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden sein.
"Wir raten zur Vorsicht bei Präparaten, die als Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der Potenz oder zur Gewichtsreduktion angeboten werden", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "Verbraucher werden in einigen Fällen über die wahre Zusammensetzung der Produkte und ihrer Eigenschaften, einschliesslich ihrer Risiken, getäuscht." Nahrungsergänzungsmittel müssen als Lebensmittel nicht staatlich zugelassen werden. Insbesondere über das Internet angebotene Präparate sind durch die amtlichen Überwachungsbehörden schwer zu fassen.
Potenzmittel aus dem Erotik-Shop: Nebenwirkungen bis zum Herzinfarkt
Nahrungsergänzungsmittel, die die Potenz steigern sollen, werden überwiegend im Internet oder in Erotik-Shops unter verschiedenen Bezeichnungen vertrieben. Die Produkte sollen nach Angaben der Anbieter häufig ausschliesslich rein pflanzliche, natürliche Inhaltsstoffe enthalten. Bei einer Reihe von Präparaten ergaben Analysen jedoch, dass sie nicht deklarierte "verschreibungspflichtige" arzneiliche Wirkstoffe (Sildenafil, Tadalafil) bzw. nicht zugelassene Sildenafil-Analoga (Hydroxyhomosildenafil, Hydroxythiohomosildenafil, Sulfoaildenafil) in pharmakologisch wirksamen Konzentrationen enthielten. Bei Einnahme von Arzneimitteln dieser Wirkstoffgruppe muss davon ausgegangen werden, dass auch bei gegebener Indikation und bestimmungsgemässem Gebrauch in seltenen Fällen schwere unerwünschte Wirkungen (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt) auftreten können.
Appetitzügler Sibutramin ist seit 2010 nicht mehr zugelassen
Auch in als Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Präparaten zur Gewichtsreduktion wurden wiederholt pharmakologisch wirksame Substanzen nachgewiesen, unter anderem der in Deutschland in Arzneimitteln nicht mehr zugelassene Wirkstoff Sibutramin. Derartige Produkte werden ebenfalls überwiegend über das Internet vertrieben und häufig als "natürliche" oder "100% pflanzliche" Nahrungsergänzungsmittel beworben.
Sibutramin ist eine seit Februar 2010 in Deutschland nicht mehr zugelassene pharmakologisch wirksame Substanz aus der Gruppe der Appetitzügler. Aufgrund zum Teil erheblicher Nebenwirkungen, insbesondere bei übergewichtigen Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, hatte die Europäische Arzneimittelagentur im Januar 2010 empfohlen, die Zulassung von Sibutramin-haltigen Arzneimitteln zu widerrufen.
Insbesondere über das Internet angebotene Präparate sind durch die amtlichen Überwachungsbehörden schwer zu fassen. Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die wahre Zusammensetzung der Produkte und ihre Eigenschaften, einschliesslich ihrer Risiken, getäuscht werden, so das BfR.
Foto: Thomas Siepmann/pixelio